Olching:Containern soll straffrei sein

Studentinnen legen gegen Amtsgerichtsurteil Revision ein

Die Tendenz war bereits erkennbar, jetzt ist es offiziell: Caro und Franzi, die vom Amtsgericht in Fürstenfeldbruck zu einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden sind, weil sie Lebensmittel aus dem Müllbehältnis eines Edeka-Marktes mitgenommen haben, gehen gegen das Urteil in Revision. "Mit der eingelegten Revision gegen die Verurteilung im Container- Fall von Caro und Franzi möchten wir das Oberlandesgericht München davon überzeugen, dass auch nach geltendem Recht weggeworfene Lebensmittel keine diebstahlsfähigen Güter im Sinne des Strafgesetzbuches sind", heißt es in einer von den beiden Studentinnen verschickten E-Mail. Die beiden jungen Frauen, die von in der Sache erfahrenen Anwälten vertreten werden, möchten erreichen, dass Gerichte weggeworfene Lebensmittel nach Paragraf 959 des Bürgerlichen Gesetzbuches behandeln, nämlich derart, dass der Eigentümer an den fraglichen Lebensmitteln seine Ansprüche daran in dem Moment abgibt, indem er sie wegwirft. "Einmal hergestellte Lebensmittel sind für den Verzehr durch den Menschen gemacht, und es ist unlauter, genießbare Lebensmittel zu vernichten, wenn Dritte davon noch satt werden können", schreiben Caro und Franzi und verweisen auf das Grundgesetz, Artikel 20.

© SZ vom 30.04.2019 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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