Olching:Asgard muss draußen bleiben

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Österreicherin will Kampfhund nicht mehr nach Olching bringen

Von Julia Bergmann, Olching

Kampfhund Asgard hat ein Aggressionsproblem. So viel steht für den Vorsitzenden Richter Johann Haider fest. Mehrmals hat das Tier beim Gassigehen andere Hunde angefallen und verletzt. Und trotzdem erklärte die 22. Kammer des Verwaltungsgerichts den Bescheid der Stadt Olching über die Beschlagnahmung des Tiers für ungültig. Denn nicht der junge Mann, an den sich das Schreiben der Stadt richtet, ist der Hundehalter, sondern seine in Österreich lebende Mutter. Damit ist der von der Stadt ausgestellte Bescheid wirkungslos.

Insgesamt gegen zwei Bescheide - die angekündigte Beschlagnahmung und zuvor eine Verhängung von Leinen- und Maulkorbpflicht - hatte der Olchinger geklagt. Während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, äußert der Vorsitzende Richter keinerlei Zweifel daran, dass das Tier tatsächlich bei der Mutter des Klägers in Österreich lebt. Während der Vorfälle, die vor Gericht angeführt werden, ist jedes Mal die Mutter mit Asgard unterwegs gewesen und nicht der Kläger. So auch am 25. März, als die zierliche Frau ihren tobenden Hund loslassen musste, weil sie ihn nicht beruhigen konnte. Asgard attackierte damals einen anderen Vierbeiner derart, dass dieser Verletzungen an den Augen erlitten hat. Nur einen Tag später ein ähnliches Szenario: der American Bulldog lief an diesem Tag unangeleint neben seinen Frauchen, als er plötzlich auf einen Fußgänger und seinen Hund zustürmte. Laut Sachbericht konnten sich beide nur in Sicherheit bringen, in dem sie sich hinter einen Zaun retteten. Der aggressive American Bulldog soll noch mehrmals mit voller Wucht gegen den Zaun gesprungen sein.

Nach diesen Vorfällen hatte die Stadt den ersten Bescheid erlassen, der den vermeintlichen Halter dazu verpflichten sollte, seinen Hund nur noch angeleint und mit angelegtem Maulkorb auszuführen. Gleich mehrere Nachbarn und Hundehalter hatten sich daraufhin bei der Polizei gemeldet, um Verstöße gegen die Leinenpflicht zu melden. Am 23. Juli schließlich kam es erneut zu einer Attacke Asgards gegen einen anderen Vierbeiner. Asgard sprang eine Passantin an, warf sie zu Boden, attackierte und biss schließlich ihren Hund. Die Stadt kündigte an, den Hund zu beschlagnahmen, dem jungen Olchinger wurde die Haltung des Tiers untersagt.

"Mit dem Hund ist es ja tatsächlich zu einer Vielzahl an Vorfällen gekommen, die jederzeit sicherheitsrechtliche Anordnungen rechtfertigen", sagt Haider. Wie der Anwalt der Stadt im Anschluss an die Verhandlung erklärt, soll es mindestens zu sieben Attacken gekommen sein. Haider meint aber: "Die Gemeinde hat einen Fehler gemacht, insofern, dass sie den Bescheid an Herrn H. gerichtet hat." An den Anwalt der Stadt gerichtet, erklärt der vorsitzende Richter: "Sie können der Halterin auferlegen, dass sie den Hund nicht mehr mit hierher bringen darf."Das sei möglich, obwohl die Halterin im Ausland lebt. Nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung ließ die Halterin über die Anwälte ihres Sohnes mitteilen, dass sie Asgard bei Besuchen vorläufig nicht mehr mit nach Olching bringen werde. Nachdem das Verfahren schließlich eingestellt wurde, trägt die Stadt Olching die Kosten von insgesamt 12 500 Euro.

© SZ vom 16.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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