Ob Hautleiden oder amputiertes Bein:Die Arbeits-Berater

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Ursula Zenker (von links), Michael Hölzl und Sylvia Reiter vom Integrationsdienst der Diakonie Herzogsägmühle. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Der Integrationsfachdienst unterstützt Firmenchefs und Mitarbeiter im Falle einer Schwerbehinderung

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Rückenbeschwerden, Schlafstörungen, altersbedingte Sehschwäche, ein Hörsturz: es sind Leiden wie diese, mit denen fast jeder einmal zu kämpfen hat und die im schlimmeren Fall die Arbeitsleistung beeinträchtigen können. Bis hin zur Arbeitsunfähigkeit. Während diese Krankheiten jedoch allgemein bekannt sind, wissen die wenigsten, dass es dafür auch kostenlose Beratung gibt. Der Integrationsfachdienst (IFD) berät, begleitet und unterstützt Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben sowie Arbeitgeber , deren Mitarbeiter ein Handicap haben. Der IFD mit seiner Zentrale in Weilheim hatte bis jetzt in Fürstenfeldbruck ein Büro beim VdK. Vor kurzem ist er nun in eigene Räume in der Hasenheide gezogen, zudem gibt es jetzt statt einer drei Beraterinnen.

Das Angebot des IFD wird vom Sozialministerium finanziert, das Büro am Standort in Weilheim ist unter Trägerschaft der Herzogsägmühle. Von dort aus werden Beraterinnen und Berater in die Landkreise Weilheim Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Starnberg und Fürstenfeldbruck entsandt. Bayernweit gibt es das Angebot an 39 Standorten mit knapp 330 Fachkräften. Im Landkreis bietet der Integrationsfachdienst seine Dienste seit sechseinhalb Jahren an; er hat dafür ein Büro in der Innenstadt beim VDK gemietet was oft auch praktische Synergie-Effekte hat da ihrer beider Kunden viele Überschneidungspunkte haben. Dieses Büro in der Innenstadt wird wegen seiner Barrierefreiheit und der zentralen, vorteilhaften Lage weiter bestehen bleiben.

"Der Landkreis Fürstenfeldbruck hat so viele Menschen mit Behinderung beschäftigt wie die anderen fünf Landkreise zusammen", stellt der stellvertretende Leiter des Integrations Fachdienst es Weilheim, Michael Hölzl, fest. Das liegt vor allem an ein paar großen Arbeitgebern, die gleich mehrere Menschen mit Handicap beschäftigen, wie zum Beispiel Cewe Color in Germering, bei dem viele Menschen mit einer Hörschädigung arbeiten. Insgesamt habe er bei seiner Beratungstätigkeit aber einen positiven Eindruck gewonnen: "Ich bin oft überrascht, wie viele Arbeitgeber bereit sind, Schwerbehinderte anzustellen."

"Menschen mit Behinderung, das ist so ein unvollständiges Bild", fährt Hölzl fort. Die meisten hätten direkt die Assoziation mit einem Rollstuhlfahrenden, doch tatsächlich gehörten ganz alltäglichen Beschwerden wie Hauterkrankungen, Schlafstörungen, psychische Probleme oder ein Bandscheiben Vorfall genauso dazu. Der Integrationsfachdienst berät alle Menschen oder deren Arbeitgeber, bei denen eine Schwerbehinderung ab 50 Prozent vorliegt.

Für die drei Beraterinnen Ursula Zenker, Petra Steinhäuser und Silvia Reiter geht es neben der Beratung vor allem darum, ihr Angebot noch weiter publik zu machen. "Es ist ganz wichtig, dass es auch ein Angebot für Arbeitgeber ist", Betont Reiter. Der IFD bietet bei Bedarf auch kostenlose Veranstaltungen in den Betrieben an, wo er zu speziellen Problemstellungen Lösungen präsentiert. Oft könne man schon mit einfachen Hilfsmitteln eine Menge erreichen. Zum Beispiel, in dem für einen Schwerhörigen ein Bild-Telefon angeschafft wird. Oder dass man sich Teilzeit-Modelle überlegt, wenn jemand nicht mehr den ganzen Tag im Büro arbeiten kann; Lohnausfälle übernimmt in solchem Fällen oft die Rentenversicherung. "Das ist ganz wichtig für viele, die können nicht mehr Vollzeit", aber die Teilhabe durch eine Beschäftigung sei den meisten so wichtig, dass sie aus Angst vor einer Kündigung und Unkenntnis von den vorhandenen Möglichkeiten lieber noch den ganzen Tag arbeiten, unterstreicht Reiter.

"Es kann aber auch mal anders herum sein, dass man einen Arbeitgeber schützen muss", nennt die Sozialpädagogin ein weiteres Beispiel aus ihrem Arbeitsalltag. Das kann unter Umständen vorkommen, wenn ein Arbeitnehmer eine massive psychische Erkrankung hat, die sich auch auf seine Arbeit auswirkt, und er dennoch unverändert weiter arbeiten möchte. In einem solchen Fall kann der IFD laut Reiter andere und pasendere Hilfsangebote organisieren.

© SZ vom 30.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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