Mitten in Fürstenfeldbruck:Parkautomat mit Schluckstörung

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Warum die Stadt bei Autofahrern über Gebühr abkassiert und dennoch nichts dafür kann

Von Stefan Salger

Dem Staat wird ebenso wie mancher Kommune gerne "Abzocke" vorgeworfen. Dann geht es beispielsweise um die Maut für Autobahnen oder auch die Erhöhung von Kita-Gebühren oder Hundesteuer. Buhmänner sind regelmäßig die Politiker, die vor Wahlen viel versprechen und dann dem armen Bürger das Geld aus der Tasche ziehen, um den Staatsapparat oder die Stadtverwaltung aufzublähen. In Fürstenfeldbruck geht es auch anders herum: Klammheimlich hat die Stadt den Bürgern mehr Geld in der Tasche gelassen. Komisch nur, dass das den Verantwortlichen nun sogar ein wenig peinlich zu sein scheint.

Es geht um die Parkscheine, die an einigen Brucker Straßen und Plätzen gegen Bares ausgedruckt werden. Als die zehn recht störanfälligen Automaten nach 15 Jahren ausgetauscht wurden, fiel auf, dass jene an der Kirch- sowie Schöngeisinger Straße und am Leonhardsplatz fälschlicherweise der zentrumsferneren "Zone 2" zugeordnet waren. Die verhaltensauffälligen Automaten litten an einer Art Schluckstörung und berechneten renitent 25 Cent pro angefangene halbe Stunde statt der eigentlich fälligen 50 Cent. Und das offenbar jahrelang - die geltende Parkgebührenverordnung wurde 1996 erlassen und 2007 novelliert. Die Summe des Fehlbetrags kann die Stadt nicht beziffern. Sicher ist jedenfalls, dass die neuen Groschengräber nun die korrekten 50 Cent in Rechnung stellen - die erste Stunde bleibt wie bisher gebührenfrei.

Nun könnte man meinen, dass sich die Brucker Autofahrer darüber freuen, in den zurückliegenden Jahren etwas Geld fürs Parken gespart zu haben. Pustekuchen: Weil sich die Sache nun im Geldbeutel bemerkbar macht, wird die Korrektur des Missstands von manchen als Gebührenerhöhung empfunden.

Die nigelnagelneuen solarstrombetriebenen Parkscheinautomaten weigern sich konstruktionsbedingt, Wechselgeld herauszugeben. Mag der Hersteller dies auch mit reduzierter Störanfälligkeit und besserer Aufbruchsicherheit begründen, so wirkt es doch wie die gerechte Strafe. Dass das aber gleich klar ist: Die Stadt kann wirklich nichts dafür!

© SZ vom 14.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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