Mammendorf:Wohnhaus statt Autohandel

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Gericht stellt Prozess um Nutzung von Gebäude in Mammendorf ein

Von Ariane Lindenbach, Mammendorf

Nach nahezu zehn Jahren juristischer Auseinandersetzung wegen eines nicht genehmigten Gebrauchtwagenbetriebes in einem reinen Wohngebiet an der Ecke Bahnhof- und Kapellenstraße in Mammendorf ging am Ende alles ganz schnell. Kaum waren die Vertreter des Verwaltungsgerichts am Donnerstagnachmittag zum sogenannten Augenscheintermin gekommen, regte der Rechtsanwalt des Klägers und Grundeigentümers eine gütliche Einigung an. Der Grund: Sein Mandant will auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichten. Der Gemeinderat bewilligte seine Bauvoranfrage im Februar ohne Gegenstimmen. Nachdem das am Donnerstag in dem Verfahren bekannt wurde, dauerte es bis zur Einstellung nicht mehr lange. Der Kläger und die Beklagten, vertreten durch Mitarbeiter des Landratsamtes, einigten sich nach hartnäckigem Feilschen darauf, dass das Gebäude bis Ende Juni 2017 abgerissen wird.

Um die Nutzung des Gebäudes in einem Wohngebiet war bereits 2007 ein Streit zwischen dem Landratsamt und dem Grundeigentümer entbrannt. Im Juni vor neun Jahren untersagte die Kreisbehörde die Nutzung des Gebäudes mit Garagen im Erdgeschoss und einer zusätzlichen separaten Garage. Eben wegen der Lage in einem reinen Wohngebiet, wo kein Gewerbe betrieben werden darf. Dabei spielte es auch keine Rolle, wie es der Vorsitzende Richter Johann Oswald am Donnerstag vortrug, dass an dem Standort bereits seit den 1950er Jahren durchgehend Gewerbebetriebe angesiedelt waren, darunter auch eine Spedition. Da die Nutzung des Gebäudes jedoch im Lauf der Jahre immer wieder wechselte, konnte sich der jetzige Grundeigentümer 2007 auch nicht auf Bestandsschutz berufen.

Stattdessen widersprach er damals dem Bescheid auf Nutzungsuntersagung und setzte damit die zwangsläufig folgenden juristischen Abläufe in Gang. 2010 wies die Regierung von Oberbayern als zuständige Planungsbehörde den Widerspruch zurück. Noch im selben Jahr reichte der Eigentümer Klage ein. Ein Jahr später kam es zu einem ersten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Dieses ruhte mithilfe von Kompromissen bis zum heutigen Termin, der auf Wunsch des Landratsamtes zustande gekommen war. Denn in der Behörde hatte man noch nichts von dem Bauvorhaben gehört. Auf die Neuigkeit reagierten die Amtsvertreter erfreut. Nur um die Frist bis zum Abriss wurde dann noch gefeilscht. Der Termin war schließlich ein Kompromiss zwischen dem Wunsch des Klägers (Jahresende) und des Landratsamtes (März 2017).

© SZ vom 08.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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