Mammendorf:Kollision mit Hydrant

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Mammendorferin klagt gegen die Gemeinde

Noch heute hat eine Angestellte aus Mammendorf das eigenartige Geräusch im Ohr, das sie am Morgen des 15. Juli vergangenen Jahres wahrnahm. Die 54-Jährige fuhr gerade mit ihrem Kleinwagen rückwärts aus der Garage auf die Bürgermeister-Gantner-Straße. Dort habe es plötzlich einen "totalen Dumpf" gegeben. Die Frau war mit dem Stoßfänger ihres Pkw gegen ein vertikal aus der Straße ragendes eisernes Rohr gestoßen. Folge: Eine ansehnliche "Dulle" im Stoßfänger. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei dem Hindernis, gegen das die Frau gefahren war, um ein Standrohr, an dem ein Schlauch montiert war. Das Standrohr wiederum hatten Mitarbeiter des Bauhofes an einen sogenannten Unterflurhydranten angeschlossen, deren ovale Deckel man oft Straßenoberflächen sieht. Mit dem Wasser aus dem Hydranten sollten die frisch angesäten Grünflächen eines in der Nähe neugebauten Spielplatzes bewässert werden. An dem Auto der 54-Jährigen entstand ein Schaden von 1100 Euro. Für die Angestellte war klar, dass die Gemeinde Mammendorf für den Schaden geradestehen muss. Doch die winkte ab. Mehr noch: Die Gemeindeverwaltung wies die Frau darauf hin, dass bei der Kollision an dem Standrohr ein Schaden von rund 600 Euro entstanden sei, für den sie nun aufkommen müsse.

Die Angestellte nahm sich einen Anwalt und klagte jetzt in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht München II gegen die Gemeinde. Sie sei sehr vorsichtig und langsam gefahren und habe in den Rück- und in die Außenspiegel geblickt, betonte die Frau in der Verhandlung. Trotzdem sei es ihr nicht möglich gewesen, das Standrohr auszumachen. Eine gütliche Einigung, wie sie der Vorsitzende Richter vorschlug, lehnte die Anwältin der Gemeinde ab. In der anschließenden Beweisaufnahme versicherte der Leiter des Bauhofs, dass das Standrohr ein bis zwei Tage vor dem Unfall installiert und mit einer Pylone abgesichert worden sei. Außerdem seien an dem Kreisverkehr in der Bürgermeister-Ganter-Straße zwei Warnbaken aufgestellt worden.

Nach dem Unfall hatte die Angestellte im Bauamt der Gemeinde angerufen. Die Bautechnikerin, mit der sie gesprochen hatte, sagte vor Gericht, ihr habe die Klägerin am Telefon erklärt, dass sie das Rohr am Abend zuvor noch gesehen habe, "in der Früh aber nicht mehr daran gedacht" habe. Dies bestritt die 54-Jährige. Sie habe in dem Telefonat lediglich gesagt, dass sie das Rohr nicht gesehen habe. Der Anwalt der Angestellten blieb dabei: Das Standrohr sei "nicht ausreichend abgesichert" gewesen. Die Anwältin der Gemeinde hielt dagegen: "Die Klägerin muss einfach schauen, ob keine Hindernisse da sind." Ein Urteil soll es im Juni geben.

© SZ vom 13.05.2016 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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