Mammendorf:Kein Platz für Zimmervermietungen

Von Manfred Amann, Mammendorf

Private Räume als Ferienwohnung zu vermieten, ist in allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig. Selbst Beherbergungsbetriebe erhalten dort nur ausnahmsweise eine Genehmigung. Der Gemeinderat von Mammendorf hat daher einen Antrag auf die Umnutzung einer Dachgeschosswohnung als Feriendomizil an der Goethestraße einstimmig abgelehnt. CSU-Gemeinderat Benjamin Miskowitsch hatte entdeckt, dass die Wohnung auf Internetportalen bereits zu hohen Monatsmieten angeboten wird und damit nun eine rege Diskussion ausgelöst. Für acht Tage plus Reinigungskosten und Servicegebühr wird die möblierte Drei-Zimmer-Wohnung auf der Internetseite des Onlineportals Airbnb für 1013 Euro angeboten. Airbnb vermittelt weltweit Privatunterkünfte übers Internet. Miskowitsch warnte davor, einen Präzedenzfall zu schaffen: "Wir sollten solchen Zweckentfremdungen in unserer Gemeinde keinen Raum bieten". Das Baurecht lasse eine Genehmigung eigentlich nicht zu. Und man müsse zudem bedenken, dass privat vermietete Zimmer und Wohnungen eine Konkurrenz für örtliche Pensionen und Hotels bedeuteten, da sie trotz der offensichtlich hohen Mieteinnahmen immer noch preiswerter seien. Der Argumentation des CSU-Gemeinderates schloss sich auch Johann Thurner von der Bürgergemeinschaft mit dem Hinweis an, dass man angesichts der Wohnungsknappheit im Raum München mehr danach trachten sollte, auf Dauer vermieteten, regulären Wohnraum zu schaffen. "Wir leben in einer Gemeinde mit erhöhtem Wohnungsbedarf, deshalb sollten wir der Umwidmung nicht zustimmen", befand der Altbürgermeister. "Angesichts der problematischen Wohnsituation sollte man solchen Umwidmungen nicht zustimmen", schloss sich Werner Zauser (FW) der Ablehnung an.

© SZ vom 11.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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