Mammendorf:Fördermittel im Blick

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Blick über die Augsburger Straße zwischen den Kirchen Sankt Nikolaus und Sankt Jakob. (Foto: Leonhard Simon)

Gemeinde weist Ortsmitte als Sanierungsgebiet aus

Von Manfred Amann, Mammendorf

Mit einem Grundsatzbeschluss, eine Sanierungssatzung zu erstellen und der Festlegung des Sanierungsgebietes für den Bereich "Ortsmitte" hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung nach dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" geschaffen. Allerdings ist noch strittig, inwieweit Grundstückbesitzern rechtsverbindliche Auflagen zugemutet werden sollen, wenn sie vom Förderprogramm profitieren wollen. Kernfrage dabei ist, ob in der Satzung geregelt werden soll, dass sich im Sanierungsgebiet liegende Grundbesitzer im Grundbuch einen Sanierungsvermerk eintragen lassen müssen. Laut Bürgermeister Josef Heckl (Bürgergemeinschaft) hat eine Sanierungssatzung grundsätzlich rechtliche Auswirkungen wie zum Beispiel die Sicherung des Vorkaufsrechtes für Grundstücke im Sanierungsgebiet für die Kommune. Außerdem sind alle Bauvorhaben und grundstücksbezogenen Rechtsvorgänge genehmigungspflichtig. Damit soll der Gemeinde laut dem Gemeindechef ermöglicht werden, "Veränderungen zu verhindern, die den für das Sanierungsgebiet festgelegten Zielsetzungen widersprechen". Positive Auswirkungen seien, dass für Eigentümer bei Sanierungen Steuervergünstigungen gewährt und in Kombination mit kommunalen Förderprogrammen Zuschüsse beantragt werden können. "Ich möchte die Eintragung eines Sanierungsvermerks im Grundbuch nicht zulassen", befand dazu Anton Fasching (Bürgergemeinschaft) und fand vielseitige Zustimmung. Fraktionskollege Stefan Bauer riet indes dazu, zu versuchen, das Beste für Privatleute herauszuholen. Nur durch einen entsprechenden Vermerk in der Satzung bestehe die Möglichkeit, Zuschüsse zu bekommen. Um den Bürgern die Unsicherheit und etwaige Ängste vor einem Grundbucheintrag zu nehmen, regte Bauer eine Informationsveranstaltung mit den betroffenen Grundeigentümern an, "um über die Auswirkungen aufzuklären". Man müsse den Grundeigentümern klar machen, dass ein Mitspracherecht der Gemeinde bei grundbesitzrechtlichen oder baulichen Veränderungen kein Hemmnis sei, sondern Chancen eröffne, ergänzte Thomas Holzmüller (FW). "Die Grundstückseigentümer dürfen die Satzung nicht als Knebel auffassen", dafür sollten sich die Gemeinde und das begleitende Büro einsetzen.

Mit zwölf gegen eine Stimme genehmigte der Gemeinderat das Sanierungsgebiet, das beide Seiten der Bundesstraße in unterschiedliche Tiefen zwischen und um die beiden Dorfkirchen herum sowie weiter östlich anschließende Ortsgebiete umfasst. Etwa 85 Flurnummern sind davon betroffen. Das Planungsbüro wurde beauftragt, eine den Wünschen des Mammendorfer Gemeinderates entsprechende Satzung zu erarbeiten.

© SZ vom 12.10.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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