Mammendorf:Baugeräte stören Nachbarn

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An abgestellten Baugeräten wie einem Kran stören sich die Anwohner dieses Grundstücks in Mammendorf. (Foto: Privat)

Anwohner eines geplanten Wohngebiets in Mammendorf ärgern sich über einen Grundstücksbesitzer

Von Manfred Amann, Mammendorf

Die Gemeinde Mammendorf will südlich der Sparkasse in der Ortsmitte ein Kinderhaus und ein Seniorenwohnheim errichten sowie ein größeres Wohnbaugebiet ausweisen. Nun hat sich im Zuge der Planung zwischen der Wohneigentümergemeinschaft (WEG), die seit 30 Jahren östlich davon in Häusern mit Gärten lebt, und einem Nachbarn, der eine große Fläche für das Baugebiet zur Verfügung stellt, ein Streit aufgeschaukelt, der auch Juristen beschäftigen wird und der das Vorhaben zumindest verzögern könnte.

Die Anwohner werfen Josef Hermann vor, auf seinem Grundstück nebenan "nach Gutsherrenart" zu wüten und aus "purer Böswilligkeit" monströse Baugeräte wie einen umgelegten Drehkran, einen Bauwagen und einen Container an der Grundstücksgrenze abgestellt zu haben. Wie der Sprecher und Hausverwalter der WEG, Günter Mairhörmann, anführt, hätten die Maßnahmen "ein einziges Ziel: das einer gezielten Bestrafungsaktion wegen einer Stellungnahme zur Bauleitplanung". Abgesehen von der optischen Beeinträchtigung würden die Baugeräte den Brandschutz gefährden und die Anwohnergrundstücke zum großen Teil in Schatten legen.

Mit ihrer Stellungnahme hatte die WEG einen größeren Abstand zur künftigen Bebauung erwirkt. Der Nachbar weist den Vorwurf der "Böswilligkeit" entschieden zurück und wirft seinerseits der WEG vor, die Zwistigkeiten auf die Spitze zu treiben. Seit Jahren würden sich die Anwohner über seine Aktivitäten auf seinem Grundstück aufregen, so Hermann zur SZ. Da er vieles selber baue, habe er mehrere große Baugeräte, die er bislang auf der Westseite seines Grund abstellt habe, "wenn sie nicht im Einsatz sind". "Es ist landwirtschaftlicher Grund und immer noch meiner", erklärt der Fahrlehrer. Die Verlagerung des Krans, Bauwagens und Containers auf die Ostseite sei nicht erfolgt, um die Nachbarn zu ärgern oder gar zu bestrafen, sondern weil es notwendig gewesen sei, um Vermessungen zu ermöglichen.

Auslöser für den Streit war die Entscheidung des Gemeinderates, auf Antrag der WEG den Abstand zwischen der vorhandenen Bebauung und den geplanten Neubauten von fünf auf sechs Meter zu erhöhen. Die WEG hatte darauf gedrängt, weil sonst auf einer Länge von 40 Metern angrenzende Häuser samt Gärten verschattet werden könnten, was wiederum zu einer Wertminderung führen würde. Josef Hermann hat dafür kein Verständnis und spricht von "ungleicher Behandlung", da in anderen Bebauungsplänen lediglich der baurechtlich erforderliche Mindestabstand von drei Metern festgesetzt werde. Von einer Verschattung könne keine Rede sein, die Eigentümer wollten sich lediglich ihren Blick ins Grüne sichern. Weil der Gemeinderat dem seiner Meinung nach unbegründeten Antrag nachgegeben habe, sei er auch sauer auf die Ortspolitiker, erklärt Hermann. Dies habe er mit seiner Drohung vor der jüngsten Gemeinderatssitzung, eventuell vom Verkauf seiner rund 9000 Quadratmeter an die Gemeinde zurückzutreten, klar zum Ausdruck bringen wollen. Es könne doch nicht sein, dass einige Wenige gegenüber der Allgemeinheit bevorteilt werden.

© SZ vom 16.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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