Mammendorf:2200 Schuss als Obergrenze

Mitte Dezember soll die Klage des Betreibers des Jagdparcours in Hattenhofen vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden. Um sich einen Überblick über die Situation vor Ort zu verschaffen, hat sich auf Einladung von Landtagsabgeordneten Hans Friedl der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Landtag, Florian Streibl, mit den Bürgermeistern Josef Heckl (Mammendorf) und Franz Robeller (Hattenhofen) zu einem Informationsaustausch getroffen. Robeller, dessen Gemeinde von dem Schießbetrieb am stärksten betroffen ist, machte gegenüber Streibl deutlich, dass die bisher genehmigten 2200 Schuss am Tag akzeptierbar wären - aber kein Schuss mehr. Diese Forderung teilen Friedl und Streibl uneingeschränkt.

Einig sind sich sowohl die Landtagsabgeordneten als auch die beiden Bürgermeister, dass die Schießanlage für die Jagdprüfung als auch für die Pflichtschüsse zum Erhalt des Jagdscheines auf jeden Fall erhalten bleiben soll. Für diese Schussübungen ist der Kugelschuss auf dem Gelände eingehaust, was bedeute, dass dadurch kein Lärm nach außen dringe. "Somit wären die Jäger geschützt und könnten nach wie vor die Pflichtschusszahlen, die für den Jagdschein erforderlich sind, erfüllen", so Friedl. Dieser will den Vizepräsidenten des Jagdverbandes Roland Weigert über die aktuelle Situation in Hattenhofen informieren. "Da die Schussübungen für die Jäger keinen Lärm verursachen," so Friedl "soll der Standort - egal wie das Urteil ausgeht und wie sich der Betreiber nach dem Urteil verhält - für die jagdlichen Übungen erhalten bleiben."

© SZ vom 15.11.2021 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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