Maisach:Keine Einschränkungen fürs Freibad

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Das Bayerische Verwaltungsgericht sieht die Einrichtung als Sportbad an. Sie darf weiter zu den üblichen Zeiten öffnen. Eine Anwohnerin hatte wegen Lärmbelästigung geklagt

Von Ariane Lindenbach, Maisach

Das Freibad in Maisach darf weiterhin ohne Einschränkungen zu den üblichen Zeiten für Badegäste öffnen. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat am Dienstag verkündet, dass es eine entsprechende Nachbarschaftsklage wegen Lärmbelästigung abweist. Wäre die Entscheidung des Gerichts anders ausgefallen, hätte das 1929 errichtete Bad an Wochenenden einen Tag schließen und an Werktagen mittags eine Pause machen müssen. Die Klägerin hat allerdings noch die Möglichkeit, in Revision zu gehen.

"Das Urteil ist erfreulich und sichert unseren bisherigen Bestand an Angeboten und Nutzungszeiten, zeigt aber auch auf, wo die Grenzen der Attraktivität und der Anzahl an Besucher gesehen wird. Für die Gemeinde kann dies nur bedeuten, Erhalt des bisherigen Bestands mit vertretbarem Aufwand und funktionssicherer Technik", kommentiert Bürgermeister Hans Seidl (CSU) die Entscheidung. Der noch vor ein paar Monaten im Raum stehende Umzug des Bades an jene Stelle des ehemaligen Fliegerhorstes, die ursprünglich für den Trabrennverein Daglfing vorgesehen war, scheint damit zumindest für die nächsten Jahrzehnte vom Tisch.

Das Problem mit der Lärmbelastung ist nicht ganz neu. Erste Beschwerden aus der Nachbarschaft, von einem Rechtsanwalt vorgetragen, erreichten die Gemeinde 2016. Ein Jahr zuvor war das in die Jahre gekommene Kinderbecken neu gebaut worden.

Wie ein etwas später erstelltes Gutachten zu den Schallemissionen ergab, hatte der Umbau jedoch keinen nennenswerten Einfluss auf den Lärmpegel, der von dem Bad ausgeht. Was der Einrichtung ihre Existenz an dieser Stelle gesichert haben dürfte, ist das Schwimmerbecken mit 50 Metern Länge. Denn wie der Vorsitzende Richter am Montag deutlich machte, ist die entscheidende Frage für die Grenzwerte von Lärm, "ob es sich beim Freibad Maisach um eine Sportanlage oder eher um eine Freizeitanlage handelt"; für letztere liegen sie um fünf Dezibel niedriger. Das Gericht signalisierte mit Blick auf die 50-Meter-Bahnen und den Umstand, dass auch etliche Kinder, darunter ganze Schulklassen, dort das Schwimmen lernen, dass es das Bad als Sportanlage einstuft.

"Sie ist die einzige Nachbarin, die das stört", sagte der Rechtsanwalt der Gemeinde Maisach, Markus Hanneder. Wie Seidl ergänzte, hatte die Gemeinde aufgrund der bevorstehenden Verhandlungen "einige Rückmeldungen aus besagtem Wohngebiet bekommen, schriftlich und mündlich, dass sie es nicht als störend empfinden" und selbst sehr gerne dort zum Schwimmen gingen.

Nach Darstellung der Klägerin, die seit Bestehen der Siedlung dort wohnt, ist der Lärm des Freibads für sie unerträglich. Die Fenster könnten während der Sommermonate nicht einmal gekippt werden, der Garten sei nicht zu benutzen und an Wochenenden verreise sie fast immer. "Am Sonntag geht's um neun Uhr an und hört um acht Uhr abends auf." Sie forderte für Wochenenden einen Tag ohne Betrieb sowie an den anderen Tagen das Betriebsende um 18 Uhr. "Ich bezweifle auch die Berechnungen", sagte ihr Anwalt Ewald Zachmann und beantragte, ein weiteres Gutachten einzuholen.

Der Vorsitzende Richter sagte dazu jedoch, das Gutachten gehe "von einem Worst-Case-Szenario aus". Mit einer weiteren teuren Begutachtung würde das Ergebnis für sie aller Voraussicht nach auch nicht besser.

© SZ vom 29.09.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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