Maisach:Hundehalterin muss zahlen

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Richter stellt Verfahren wegen Biss gegen 300 Euro ein

Von Ariane Lindenbach, Maisach

Der Hund ist der natürliche Feind des Joggers. Dessen Bewegung wecke im Hund den Jagdinstinkt, sagen Experten. Ob das der Auslöser für den Biss in den Oberschenkel eines vorbeilaufenden Mannes war oder, wie die Halterin vermutet, sich ihr Rottweiler erschreckt hat, lässt sich rückblickend nicht klären. Für einen Richter am Amtsgericht jedoch steht zweifelsfrei fest, dass die 45-Jährige ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, als sie ihren nicht angeleinten Rottweiler aus den Augen gelassen hat. Ein entsprechendes Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung stellte er gegen 300 Euro Geldauflage ein.

Die Frau aus dem westlichen Landkreis spazierte eines Abends im April außerhalb einer Ortschaft mit ihrem frei laufenden Hund einen Feldweg entlang. Es dämmerte. Dem Strafbefehl zufolge lief das Tier fünf bis acht Meter hinter ihr, so dass sie es nicht im Blick hatte, als sich der Jogger näherte. Der Mann lief an dem Rottweiler vorbei und wurde von ihm von hinten in den Oberschenkel gezwickt, wobei er allerdings nur leicht verletzt wurde.

"So wie das da jetzt geschildert ist, ist das nicht vorgefallen", entgegnete die Angeklagte. Ihr Hund sei nicht so weit von ihr entfernt gewesen, einen halben Mete vielleicht. Er sei praktisch neben ihr, eventuell leicht versetzt nach hinten gewesen. "Ich bin auf der linken Seite des Feldwegs gegangen, er auf der rechten und da hat er sich wohl erschrocken", immerhin sei der Jogger ohne Ankündigung oder Vorwarnung zwischen ihnen durchgelaufen. Die Staatsanwältin hakte nach, weshalb der Jogger zwischen ihr und dem Hund durchlaufen sollte, wenn sie so eng nebeneinander hergegangen seien. Es könnten auch eineinhalb Meter Platz gewesen sein, gab die 45-Jährige zu. Ihr Verteidiger verwies auf zwei Gutachten, die es zu dem Kampfhund der Kategorie II bereits gibt. "Weder aggressiv noch gefährlich" zitierte er.

Das interessierte Richter Martin Ramsauer nicht besonders. Ob aggressiv oder nicht, mit oder ohne Leine: Entscheidend sei, dass ein Hundehalter sein Tier jederzeit unter Kontrolle habe. Bei seinen Überlegungen bezog er sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. "Ein frei laufender Hund ist eine potenzielle Gefahrenquelle", da das Tier sich immer wieder entferne und nicht permanent im Blick seines Halters sei, verlas er. Die Angeklagte erwiderte, dass ihr Hund sehr gut erzogen sei und normalerweise keine Jogger angreife. Das Tier müsse sich erschrocken haben, beharrte sie. Wenn sich der Mann irgendwie bemerkbar gemacht hätte, wäre es nicht zu dem Vorfall gekommen. Ramsauer verwies erneut auf die OLG-Entscheidung, der zufolge ein Hundehalter sein Tier stets unter Kontrolle haben muss. "Wenn sie unmittelbar auf ihn hätte zugreifen können, wäre es nicht zu dem Biss gekommen", weil sie ihren Hund dann noch rechtzeitig hätte am Halsband packen können. Da das Tier aber zugeschnappt habe, müsse sie auch ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, argumentierte er. Die Hundehalterin gab sich darauf geschlagen und willigte in die Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage ein. Binnen eines Monats muss sie jetzt 300 Euro an die Caritas in Fürstenfeldbruck bezahlen.

© SZ vom 03.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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