Maisach:Gefährlicher Begegnungsverkehr

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Maisach erlässt Leinenpflicht für große Hunde und denkt über Anpassung der Steuer nach

Von Erich C. Setzwein, Maisach

Wenn Menschen in den Landkreis Fürstenfeldbruck ziehen und als Familie der Natur ein deutliches Stück näher fühlen dürfen, dann darf auch ein neues Lebewesen in den Familienverband aufgenommen werden. Meist sind es Hunde, die von meist mit Hunden unerfahrenen Menschen ins Haus geholt werden. Das führt zu Konflikten mit der Umwelt, angefangen vom nicht verwendeten Gassisackerl bis zur Beißattacke. Gemeinden wie Maisach haben dann Instrumente, wie sie die Hundehalter an die Leine nehmen können. Damit diese wiederum ihre Hunde anleinen. In Maisach hat jetzt der Gemeinderat einer Hundehaltungssatzung zugestimmt.

So lange Hunde von ihren verantwortungsbewussten Menschen erzogen und ausgebildet werden, so lange ein leises Kommando genügt, dass der liebste tierische Gefährte des Menschen folgt, so lange gibt es keinen Ärger. Doch in Maisach haben offenbar antiautoritär aufgewachsene Hunde älteren Menschen wie auch Kindern Angst eingejagt. Da die Konflikte der Gemeinde bekannt wurden, musste gehandelt werden.

Das Problem mit Problemhunden scheinet sich in den vergangenen Monaten noch verschärft zu haben, weil sich Menschen in der Corona-Lockdown-Zeit offenbar nach etwas Beruhigendem, etwas Kuschligen gesehnt und sich dann auch mit Hunden ausgestattet haben. Es ist klar, sie haben seitdem eine Aufgabe, die Tage bekommen Struktur durch die Verdauungszyklen des Vierbeiners, und es gibt eine Konstante in einer ansonsten ungeordneten, verängstigenden Welt. Das alles haben Verwaltung und Gemeinderat berücksichtigt und abgewogen, aber auch auf die ganz individuellen Befindlichkeiten der Menschen hingewiesen, die sich kein Haustier anschaffen oder die schlicht Angst vor Hunden haben.

Es gilt also nun die Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft sowie auf Geh- und Radwegen innerhalb des Gemeindegebiets. Damit der Hund nicht stets "bei Fuß" gehen muss, darf die Leine maximal drei Meter lang sein - das sollte reichen. An die Leine müssen auch nur sogenannte Großhunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimeter sowie Kampfhunde. Generell als große Hunde gelten erwachsene Exemplare von Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutscher Dogge. Wie immer, wenn Verordnungen erlassen werden, sind auch Ausnahmen enthalten. So sind Hütehunde, Blindenführhunde und Diensthunde aller Art von der Leinenpflicht befreit.

In der souveränen und sachlichen Diskussion im Gemeinderat am Donnerstagabend bat Hermine Reitmayr von den Freien Wähler um einen zusätzlichen Hinweis zur Verordnung. Hunde, fand sie, sollten auch außerhalb der Ortschaft "bei Begegnungsverkehr" an die Leine genommen werden. Und Barbara Helmers von den Grünen regte an, Anreize für Hundehalter zu schaffen, damit sie ihre Hunde erziehen. Da so etwas meist übers Geld geht, fiel Geschäftsleiter Peter Eberlein ein, dies "eventuell über die Hundesteuer zu regeln". Gedanken darüber wird sich der Gemeinderat sicher in seinen Beratungen über den Haushalt machen, wenn es um die Steuern geht.

© SZ vom 21.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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