Maisach:Freispruch trotz Schlags mit Bierflasche

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Das Amtsgericht glaubt einem 29-Jährigen, dass er eine junge Frau aus Maisach vor ihrem Freund schützen wollte

Von Ariane Lindenbach, Maisach

Er hat nur der Frau helfen wollen, mit der er den Abend verbracht hatte und die sehr betrunken war. Diese Hilfsbereitschaft brachte einem 29-Jährigen eine Anklage wegen Körperverletzung ein: Der junge Mann aus Poing soll sich nachts mit dem damaligen Freund seiner charmanten Begleiterin geprügelt und diesem eine leere Bierflasche über den Kopf geschlagen haben. Das gab der 29-Jährige auch zu, als er nun vor dem Brucker Amtsrichter saß. Dennoch sprach dieser ihn schließlich frei. Denn seine Schilderung, er habe die 22-Jährige nur vor ihrem gewalttätigen Freund beschützen wollen, ließ sich nicht widerlegen.

Wie der Angeklagte in der Verhandlung berichtete, hatte er die 22-Jährige erst an jenem Juniabend im vergangenen Jahr kennen gelernt. Sie war mit Bekannten von ihm befreundet. Man ging zusammen aus: tanzen und trinken am Ostbahnhof. Die Bekannten der Frau verabschiedeten sich irgendwann. "Da sie schon einiges getrunken hatte, wollte ich sie nicht alleine nach Hause fahren lassen und habe sie begleitet", sagte der 29-Jährige. Nach einer Alkoholmessung der Polizei in jener Nacht, circa zwei Stunden nach der Tat, hatte er 1,84 Promille Alkohol im Blut. Dem Richter erklärte er, sich damals nur mäßig betrunken gefühlt zu haben. Seiner Schilderung zufolge wartete der Freund der jungen Frau mit ein oder zwei weiteren Personen bereits vor der Haustür in Maisach, als er mit der 22-Jährigen ankam. Dem Angeklagten zufolge beschimpfte ihn der Freund der Frau und griff ihn an. Er sei umgekehrt in Richtung S-Bahn. Da hörte er die 22-Jährige schreien und weinen, kehrte erneut um und schlug ihrem Freund die Flasche über den Schädel, nachdem dieser von der 22-Jährigen abgelassen und auf ihn losgestürmt sei. "Ich wollte mich einfach ritterlich verhalten und dem Mädchen helfen", betonte der Angeklagte.

"Die Frau spricht immer nur von einer Person, nicht von zwei oder drei", hakte der Vorsitzende Richter Martin Ramsauer nach. Mit Sicherheit seien es mindestens zwei gewesen, erwiderte der Angeklagte. Zur Aufklärung dieser Frage beitragen konnte die 22-Jährige leider nicht. "Ich kann mich wirklich nicht erinnern", wiederholte sie. Erhellender waren ihre Hintergrundinformationen. Demnach hatte sie an dem Abend mit ihrem Freund gestritten und ihn aus der gemeinsamen Wohnung geworfen. Er habe sie schon mehrfach geschlagen, sagte sie aus. Und: "Ich möchte betonen, dass mich der Angeklagte nur verteidigen wollte."

Die Aussage des damaligen Freundes - seit einem halben Jahr "Ex", wie er betonte - klärte den genauen Verlauf der Rangelei auch nicht genauer auf. Der 27-Jährige bestätigte jedoch, dass er den beiden ziemlich aufgebracht entgegengegangen war. Und dass er seine Verflossene am Kragen gepackt und sie wohl geweint hatte. Wie der Zeuge betonte, der von dem Schlag mit der Flasche eine Platzwunde erlitt, war er allein gewesen. Es seien aber rasch ein Passant sowie der Wirt einer Gaststätte samt Freundin dazu gekommen. Das würde erklären, weshalb der Angeklagte von drei Personen sprach. "Letztlich lässt sich nicht klären, wie es gewesen ist", resümierte die Staatsanwältin. Also könne eine Notwehrhandlung nicht ausgeschlossen werden. Ihrem Antrag auf Freispruch folgte der Vorsitzende Richter.

© SZ vom 19.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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