Kommentar:Neuer Ärger absehbar

Es ist gut, dass Olchinger Stadträte auf den Protest von Bürgern reagieren und den Alten Friedhof wiederbelegen wollen. Nur wäre es konsequent und gerecht, diese Regelung auf den ganzen Gottesacker auszudehnen, oder den alten Beschluss beizubehalten

Von Julia Bergmann

Problematisch ist es aber, wenn sich die Stadträte dafür entscheiden, den früheren Beschluss nur für einen Teil des Friedhofs aufzuheben. Denn es begünstigt, wie Bernhard Nickel (FW) kritisiert, diejenigen, die zufällig das Glück haben, bereits ein Grab im "richtigen" Teil des Friedhofs zu haben. Für alle anderen ändert sich nichts, was umso schwerer zu akzeptieren sein wird, je willkürlicher die Entscheidung erscheint. Sicher, aus gestalterischen Gründen mag es sinnvoll sein, sich mit der Wiederbelegung auf einen bestimmten Bereich zu konzentrieren. Und es mag auch sein, dass es aus Platzgründen nicht möglich ist, sämtliche aufgelassenen Gräber wieder zu vergeben. Nur dann gilt es, aus diesen Umständen einen logischen Schluss zu ziehen. Und dieser kann nicht lauten, einen Teil der Hinterbliebenen zu bevorzugen, während die anderen schlichtweg Pech gehabt haben.

Zumal die Diskussion wegen des Unmuts der Hinterbliebenen neu angestoßen wurde und dieser mit einer solchen Entscheidung kaum aus der Welt geschafft wäre. Weiter ärgern würden sich die, deren Familiengrab im "falschen" Teil des Friedhofs liegt. Im schlimmsten Fall würde ihr Ärger an Intensität gewinnen. Nicht nur müssten sie sich wegen des alten Beschlusses grämen, sondern auch weil sie im Fall einer Lockerung benachteiligt werden würden. Konsequent und gerecht wäre also nur, den alten Beschluss beizubehalten oder den gesamten Friedhof wiederzubelegen. Wenn sich herausstellt, dass eine dieser Alternativen nicht realisierbar ist, braucht es Politiker, die den Mut dazu haben, zu einer früheren Entscheidung zu stehen.

© SZ vom 01.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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