Im Schlachthof-Skandal:Eine Geldstrafe und ein Freispruch

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Die Soko Tierschutz ruft vor dem Prozess vor dem Brucker Amtsgericht zu einer Mahnwache auf. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Zwei ehemalige Schlachthof-Mitarbeiter sind wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Einer von ihnen gesteht und wird zur Zahlung von 2100 Euro verurteilt

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Die geheimen Videoaufnahmen der Soko Tierschutz hatten vor zwei Jahren zur Schließung des Brucker Schlachthofs geführt. Auf den Filmen waren schmerzhafte Behandlungen der Tiere zu sehen, unter anderem das Umdrehen eines Rinderschwanzes, als dieses nicht weitergehen will. An diesem sonnigen Mittwochmittag nun steht ein Dutzend Anhänger der Soko Tierschutz vor dem Amtsgericht, während drinnen gegen zwei ehemalige Mitarbeiter des Schlachthofs wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verhandelt wird. Schließlich endet das Verfahren mit einer Geldstrafe über 2100 Euro und einem Freispruch, da dem Mann die Tat nicht nachgewiesen werden konnte.

"Wir wollen hier Präsenz zeigen während der Hauptverhandlung", erklärt Philipp Hörmann, einer der Aktivisten von der Soko Tierschutz. Die seit sechs Jahren existierende Gruppe ist gut organisiert: Im Schatten eines Baums vor dem Amtsgericht durften sie eine kleine Biergarnitur aufstellen. Es gibt vegane Johannisbeerschorle und blaue Schilder für die Unterstützer. Die tröpfeln vereinzelt ein, zum Beispiel eine ältere Dame mit Hund. Man habe mit dem Amtsleiter und der Polizei gesprochen, berichtet Hörmann. Die kommt gelegentlich vorbeigefahren, alles ist ruhig und friedlich.

Derweil diskutieren drinnen vor der Tür zum Gerichtssaal 022 ein paar als Zeugen geladene Männer erregt, ob geheime, ja illegale Filmaufnahmen vor Gericht überhaupt verwendet werden dürfen. Spätestens, wenn sie in den Gerichtssaal eintreten, werden sie eines Besseren belehrt. Denn ein Großteil des Verfahrens besteht darin, dass sich die Prozessbeteiligten, hinter dem Vorsitzenden Richter Johann Steigmayer stehend, auf einem Notebook die Aufnahmen der Soko Tierschutz anschauen. Die Motivation ist eindeutig: Richter und Staatsanwältin hoffen, etwas über die Identität eines bis jetzt noch nicht namentlich identifizierten Mitarbeiters zu erfahren, der die schmerzhafte Behandlung der Tiere durch beifälliges Klatschen befeuerte. Und, nachdem die Tatbeteiligung des einen Angeklagten mit jeder Zeugenaussage unwahrscheinlicher wird, herauszufinden, wer der Mann war, der einem Rind erhebliche Schmerzen zugefügt hat.

Doch der Reihe nach: Laut Anklage haben die beiden Männer, 27 und 51 Jahre alt,

einem Rind unnötig Schmerzen und Leiden zugefügt, als es vor der sogenannten Betäubungsbox stehen blieb. Um es zum Weitergehen zu bewegen, hätten sie ihm abwechselnd den Schwanz umgedreht, unberechtigt mit Stromschlägen gearbeitet und dem Tier immer wieder ein Metallgitter auf das Hinterteil gehauen. Der 27-Jährige, der übrigens seit den Vorfällen damals nicht mehr in der Schlachtung, sondern in der Fleischverarbeitung arbeitet, soll zudem ein Schaf, dessen Kopf sich zwischen zwei Metallpfosten verkeilt hatte, an den Hinterläufen gezogen haben, während ein Kollege den Kopf des Tieres mit seinem Fuß zu Boden drückte. Weitere Vorwürfe der Anklage gegen den jungen Mann sind das Steigen auf drei Schweine sowie ein unsachgemäß ausgeführter Bolzenschuss zur Betäubung.

Der 51-Jährige, der bei einem Metzger angestellt ist und nur montags mit einem Kollegen zum Schweineschlachten in die Hasenheide fährt, kann glaubhaft machen, dass er nicht dabei war, als dem Rind unnötige Schmerzen zugefügt wurden. Alle Zeugen stützen seine Aussage. Und der 27-Jährige gesteht alle Vorwürfe bis auf den Bolzenschuss. Diesen Vorwurf stellt der Richter wegen Geringfügigkeit im Hinblick auf die anderen Verstöße ein und verhängt 60 Tagessätze zu je 35 Euro gegen den werdenden Vater.

© SZ vom 12.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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