Im Landkreis:Zwei weitere Corona-Tote

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Die Zahl der Infizierten steigt übers Wochenende auf 357

Zwei weitere Personen aus dem Landkreis sind an den Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus gestorben. Damit ist die Zahl der Todesfälle seit vergangenen Freitag auf vier gestiegen. Das hat das Landratsamt am Montagnachmittag mitgeteilt. Die Verstorbenen sind nach Auskunft von Landratsamtssprecherin Ines Roellecke beide "hochbetagt" gewesen und haben unter Vorerkrankungen gelitten. Das genaue Alter der Verstorbenen wurde nicht mitgeteilt. Einer der beiden starb in einem Klinikum in München, der andere im Klinikum Fürstenfeldbruck. Beide hatten ihren Wohnsitz im Landkreis. Mittlerweile haben sich außerdem 357 Personen aus dem Landkreis mit dem Coronavirus infiziert. Vor dem Wochenende, am Freitagnachmittag, waren es noch 275. 25 davon werden im Moment stationär im Klinikum Fürstenfeldbruck behandelt, drei davon auf der Intensivstation.

Laut einer Allgemeinverfügung des bayerischen Gesundheitsministeriums soll es nun einen sogenannten ärztlichen Leiter und einen "Versorgungsarzt" im Landkreis geben. Wer die jeweiligen Positionen besetzen wird und welche Aufgabenbereiche den beiden Personen zugeteilt sein werden, steht zwar schon fest, wird allerdings erst in den nächsten Tagen verkündet.

Schon in der vergangenen Woche teilte das Landratsamt mit, dass Bestattungen von der bayernweit verhängten Ausgangsbeschränkung ausgenommen, jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft sind. So darf eine Bestattung nur dann abgehalten werden, wenn diese vom "engsten Kreis" des Verstorbenen besucht und die maximale Besucherzahl von 15 nicht überschritten wird. Die Teilnahme von Personen, welche selbst Symptome aufweisen, ist nach den Richtlinien des Gesundheitsministeriums nicht gestattet. Um das Ansteckungsrisiko für die Trauernden, aber auch für die Mitarbeitenden der Bestattungsinstitute, möglichst gering zu halten, sollte zudem ein Abstand von mindestens 1,50 Meter zwischen den Trauergästen gewahrt werden. Zunächst hatte es noch geheißen, dass eine Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes notwendig sei, um eine Bestattung abzuhalten. Das ist nicht der Fall.

© SZ vom 31.03.2020 / mba - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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