Im Landkreis:Bezirk erhöht Sozialhilfe-Regelsatz

Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen im Landkreis Fürstenfeldbruck sowie in den Nachbarkreisen Starnberg und München und der Stadt München bekommen auch im kommen den Jahr einen erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz vom Bezirk Oberbayern ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass sie vom Bezirk Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz oder Hilfe zur Pflege erhalten. In den übrigen oberbayerischen Landkreisen gelten die Regelsätze des Bundes.

Die vier genannten Kommunen finanzieren als örtliche Sozialhilfeträger höhere Regelsätze. Sie begründen dies mit den hohen Lebenshaltungskosten, die im Großraum München deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. "Da ziehen wir natürlich mit", sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. "Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf, die ihre Leistungen vom Bezirk erhalten, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Sozialhilfeempfänger der Stadt München und der Land- kreise München, Fürstenfeldbruck und Starnberg."

Wie der Bezirk in einer Pressemitteilung kundtut, liegt der Regelsatz für Leistungsberechtigte des Bezirks Oberbayern in der Landeshauptstadt vom 1. Januar an in der Höchststufe bei 471 Euro - ein Plus von 22 Euro gegenüber dem bundesweit geltenden Betrag von 449 Euro. Im Landkreis München liegt der Regelbetrag in Stufe I wie im Vorjahr bei 470 Euro, in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg bei jeweils 473 Euro. Auch der Barbetrag (Taschengeld) für Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, passt sich entsprechend an: Er beträgt jeweils 27 Prozent der Regelbedarfsstufe.

© SZ vom 30.12.2021 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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