Gröbenzell:Strenge Auflagen für Studenten

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Gericht entscheidet auf Unterbringung auf Bewährung

Ein an paranoider Schizophrenie erkrankter Student aus Gröbenzell, der eine frühere Partnerin massiv geschlagen hat und daraufhin zwangsweise in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht wurde, ist wieder auf freiem Fuß. Gleichwohl stellt der 27-Jährige aus der Sicht eines psychiatrischen Sachverständigen nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. In dem Verfahren gegen den Studenten vor dem Landgericht München II erklärte der Forensiker, dass der Beschuldigte noch immer an einem Wahn leide. Nach der Attacke auf seine frühere Partnerin im Dezember vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht München dessen Unterbringung im Isar-Amper-Klinikum München-Haar angeordnet. Da der Student das von seinen Ärzten verordnete Medikament nicht vertrug, weigerte er sich, damit behandelt zu werden.

Nach Überzeugung des Sachverständigen neige der Gröbenzeller dazu, Dinge, die ihm zur Last gelegt werden, zu bagatellisieren. Bei seiner Vernehmung hatte er behauptet, er habe seine frühere Partnerin davor bewahren wollen, Suizid zu begehen. Dabei sei es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Vier Wochen vor dieser Tat war der Student von der Polizei festgenommen worden, weil er einer 21-Jährigen, in die er sich verliebt hatte, immer wieder bedrängte. Als er vor deren Haus auftauchte und trotz eines Platzverweises durch die Polizei nicht gehen wollte, wurde er in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht, jedoch nach kurzer Zeit wieder entlassen.

Laut dem psychiatrischen Gutachten war der Student bei allen Taten aufgrund seiner Erkrankung an paranoider Schizophrenie schuldunfähig. Im Gespräch mit dem Forensiker hatte er unter anderem erklärt, er habe am "Glanz der Augen" der 21-Jährigen erkennen können, dass sie sich in einer Notlage befinde und er sich um sie kümmern müsse. Obwohl nach Meinung des Sachverständigen die Voraussetzung für eine dauerhafte Unterbringung des 27-Jährigen in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik vorliegen, entschied das Gericht, diese Maßregel zur Bewährung auszusetzen. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der in seinem Plädoyer sagte, dass von dem Beschuldigten in unbehandeltem Zustand "weitere ähnliche Taten zu erwarten sind", beantragte "ausnahmsweise" eine Unterbringung auf Bewährung. Voraussetzung dafür seien strenge Auflagen, an die sich der 27-Jährige halten müsse. Andernfalls drohe ihm der Widerruf der Bewährung. Der Gröbenzeller, der bei seinen Eltern wohnt, muss sich laut Urteil einmal wöchentlich in einer forensischen Ambulanz vorstellen. Auch darf er keinen Kontakt zu beiden Frauen aufnehmen und sich ihnen nur bis auf dreißig Meter nähern. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 10.11.2018 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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