Gröbenzell:Strafbares Onanieren

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Amtsrichter verurteilt 48-Jährigen zu 2100 Euro Geldstrafe

Es geschah am helllichten Tag. Mitten in Gröbenzell. Trotzdem ist man geneigt, dem Mann auf der Anklagebank zu glauben. Nämlich, dass der 48-Jährige nicht vorhatte, in seinem in der Kirchenstraße geparkten Wagen zu onanieren. Sondern, dass das Ganze sozusagen aus einer Verkettung unglücklicher Umstände entstanden ist. Und dass es nicht wieder vorkommen wird. Davon geht auch der Vorsitzende Richter am Amtsgericht aus und verurteilt den Fürstenfeldbrucker wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu 2100 Euro Geldstrafe.

"Grundsätzlich wird der Sachverhalt eingeräumt", beginnt der Verteidiger. Sein Mandant habe seinerzeit unter einer "Verletzung im Schrittbereich" gelitten. Der Angeklagte erläutert, dass er deshalb gegen Mittag vor einem Drogeriemarkt in der Kirchenstraße geparkt und sich eine Wundsalbe besorgt habe. Es sei heiß gewesen und er habe die Salbe im Auto auftragen wollen. "Ich hatte diese Salbe und dann sind Gefühle entstanden. Ich werde sowas nie wieder tun", beteuert der Fürstenfeldbrucker. Er betont: "Ich möchte mich entschuldigen. Ich wollte niemanden verletzen."

Sein Anwalt streicht heraus, dass "definitiv nichts zu sehen war". Sein Mandant habe eine Zeitung über seinem Schoß ausgebreitet gehabt. Wahrscheinlich wäre das Ganze niemandem aufgefallen, hätte nicht just in dem Moment ein Mitarbeiter der Sparkasse aus dem Fenster geschaut und gesehen, wie sich die Zeitung auf und ab bewegte, mutmaßt er. Nachdem der unfreiwillige Beobachter auch noch eine Kollegin ans Fenster gebeten hatte, der sich der gleiche Anblick bot, riefen sie die Polizei.

Darüber hinaus führt der Jurist an, dass der 48-Jährige seit dreieinhalb Jahren eine Beziehung führe und er im Hinblick auf diesen Vorfall auch drei Sitzungen bei einer Sexualtherapeutin gehabt habe. Wie er berichtet, hält die eine Fortführung der Therapie für unnötig. Davon abgesehen sei es generell sehr schwer, einen Therapeuten zu finden, der noch Kapazitäten frei hat. In der Therapie, ergänzt der Angeklagte, sei ihm erst bewusst geworden, was er getan habe. Nämlich dass ihn andere, vornehmlich Frauen und Kinder, dabei hätten sehen und einen Schaden davon tragen können.

"Ein klassischer Exhibitionist ist der Angeklagte aber nicht", hebt der Verteidiger in seinem Plädoyer noch einmal hervor. Der Vorsitzende Richter Martin Ramsauer folgt seinem Antrag auf 70 Tagessätze zu je 30 Euro. Die Staatsanwältin hatte 90 Tagessätze a 50 Euro, also 4500 Euro Geldstrafe beantragt.

© SZ vom 20.02.2019 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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