Gröbenzell:Störende Pflanzen an Grundstücksgrenzen

Die Gemeindeverwaltung von Gröbenzell hat die Anlieger von öffentlichen Straßen und Wegen an die Verpflichtung erinnert, an ihren Grundstücksgrenzen die Bepflanzung zurückzuschneiden, sofern diese in den öffentlichen Raum hineinreicht. An Gehwegen ist ein sogenanntes Lichtraumprofil, also ein Freischneiden bis zur einer Höhe von 2,5 Metern erforderlich. An Straße ist sogar ein Zurückschneiden bis zu einer Höhe von 4,5 Metern vorgeschrieben, um eine Behinderung des Verkehrs zu vermeiden.

© SZ vom 28.07.2015 / eis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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