Gröbenzell:Rente mit 43

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Seit dem Ausscheiden aus dem Rathaus bezieht Dieter Rubenbauer ein Ruhegeld, das deutlich über 2000 Euro liegen soll. Es blieb bei Überlegungen, dem Ex-Bürgermeister die Pension streitig zu machen

Von Gerhard Eisenkolb, Gröbenzell

Arbeitnehmer, die 43 Jahre alt sind, können in der Regel erst mit 67 Jahren ihre volle Rente beziehen. Sie müssen dafür also noch mindestens 24 Jahre arbeiten und Rentenbeiträge abführen. Es gibt aber auch Ausnahmen und Sonderregelungen. Beispielsweise für ehemalige Berufspolitiker. So bezieht der frühere Bürgermeister von Gröbenzell, Dieter Rubenbauer (CSU), seit seinem Ausscheiden aus dem Amt am 1. Mai ein relativ üppiges Ruhegeld. Seine Bürgermeisterpension soll deutlich über 2000 Euro im Monat liegen. Der Frührentner Rubenbauer ist gerade mal 43 Jahre alt und zudem hoch qualifiziert. Deshalb hält es nicht jeder im Gröbenzeller Gemeinderat für gerechtfertigt, dass dem ehemaligen Bürgermeister ein derartiges Privileg gewährt wird.

Bisher blieb es bei der Prüfung, wie dem ehemaligen Rathauschef das Ruhegeld gestrichen werden könnte. Weitere Schritte wurden nicht unternommen. Zu den wenigen, die ansprechen, dass eine Rente mit 43 für einen ehemaligen Kommunalpolitiker den Bürgern nicht mehr zu vermitteln sei, gehört Gemeinderat Thomas Breitenfellner (CSU). Breitenfellner bewarb sich um Rubenbauers Nachfolge, er unterlag in der Stichwahl aber gegen Martin Schäfer (UWG). Breitenfellner ärgert, dass der ehemalige Bürgermeister nach einer Amtszeit von nur neuneinhalb Jahren bereits eine Pension bezieht, die ein normaler Angestellter mit seinen Pflichtrentenbeiträgen in einem langen Arbeitsleben kaum noch erreichen kann. Auch die Fraktionsvorsitzendenrunde und der Gemeinderat haben sich bereits mit dieser Gerechtigkeitslücke befasst. Und die Gemeindeverwaltung hat dazu eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landratsamtes eingeholt.

Normalerweise steht einem Bürgermeister ein solches Ruhegeld erst nach zwei Amtsperioden zu. Das sind zwölf Jahre. Im Fall Rubenbauer reduzierte sich dieser Zeitraum, weil er seine erste Amtszeit von sechs Jahren freiwillig verkürzte, um den Termin der Bürgermeisterwahl mit dem der Kommunalwahl in Einklang zu bringen. Er profitiert von einer Ausnahmeregelung. Der Gemeinderat wiederum könnte mit einem Mehrheitsbeschluss dem ehemaligen Rathauschef das Ruhegeld streitig machen. Auch Gemeinderat Peter Falk (SPD) wäre dazu bereit, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Aber das ist eine schwierige Angelegenheit. Einerseits müsste dies eine Gemeinderatsmehrheit beschließen. Es ist aber nicht sicher, dass sich die in Gröbenzell findet. Andererseits müsste ein solcher Beschluss einer Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht Stand halten. Peter Falk, der selbst Richter ist, geht davon aus, dass die Gemeinde einen Rechtsstreit um das Ruhegeld verlieren würde. Von aussichtslosen Klagen hält der Sozialdemokrat nichts.

Ohne Amtskette ist Dieter Rubenbauer unterwegs, seit er nicht mehr Bürgermeister ist. (Foto: Johannes Simon)

Ähnliche Bedenken äußert auch die Kommunalaufsicht in ihrer Stellungnahme an die Gemeinde. Laut einer Pressesprecherin des Landratsamts kann der Gemeinderat durch einen "Ermessensbeschluss" die Pensionszahlung nur stoppen, wenn die "Wiederbegründung des Beamtenverhältnisses" durch Rubenbauers eigenes Verschulden nicht zustande kam. Ein solches persönliches Verschulden wird verneint, wenn es einen triftigen Grund gibt, weshalb sich ein Amtsinhaber nicht zur Wiederwahl stellte.

Letztlich geht es also um die Frage, wer schuld daran ist, dass Rubenbauer freiwillig auf eine dritte Kandidatur verzichtete. Ist es die CSU oder gar der Amtsinhaber? Rubenbauer hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, sich wieder für das Bürgermeisteramt zu bewerben. Darauf berufen sich CSU-Mitglieder mit dem Hinweis auf den Inhalt von Protokollen interner Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen. Nur ist, wie es heißt, für ein Gericht wiederum ausschlaggebend, ob eine solche erneute Kandidatur einem Amtsinhaber noch zumutbar war, wenn ihm, was in Gröbenzell der Fall war, parteiinterne Gegner öffentlich die Befähigung absprachen. Unstrittig ist, dass Rubenbauer, wenn er kandidiert und verloren hätte, das Ruhegeld nicht mehr hätte verweigert werden können.

Da es als wahrscheinlich gilt, dass Rubenbauer einen Gemeinderatsbeschluss, der ihm das Ruhegeld aberkennt, anfechten würde, ließ sich auch die CSU beraten. Das Ergebnis wird als unbefriedigend bezeichnet. Gerade der schwammig Begriff der Zumutbarkeit gilt als die größte Hürde. Eine Niederlage vor Gericht will niemand in einer so heiklen Angelegenheit riskieren. Laut Falk liegt der Ball nun im Feld der CSU. Diese müsse Fakten vorlegen, die ein Gericht überzeugen könnten, dem ehemaligen Amtsträger das Ruhegeld abzuerkennen. Rubenbauer war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

© SZ vom 05.09.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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