Neues Konzept:Gröbenzell stärkt Handel im Zentrum

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An der Gröbenzeller Kirchstraße haben sich zahlreiche Einzelhändler angesiedelt. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Gemeinderat verabschiedet ein Konzept, das die Ortsmitte als vorrangigen Versorgungsbereich festschreibt. Mit einer ortstypischen Sortimentsliste soll gesteuert werden, wo sich künftig welche Geschäfte ansiedeln dürfen

Von Gerhard Eisenkolb, Gröbenzell

Der Gemeinderat Gröbenzell hat nach fast zweijährigen Vorarbeiten einen ersten Schritt zur Stärkung der Ortsmitte als Einkaufsstandort getan. Er legte fest, welches Warenangebot künftig in welchen Ortsbereichen zugelassen wird. Gegen zwei Stimmen der Freien Wähler beschloss das Gremium in seiner jüngsten Sitzung, im Zentrum im Bereich der Kirchen- und Bahnhofstraße sowie der Augsburger- und Olchinger Straße einen zentrale Versorgungsbereich festzulegen. Zudem wurde auch das von der Beratungsfirma Cima entwickelte Einzelhandelskonzept für die Gemeinde beschlossen.

Außerdem kann der Gemeinderat künftig nach einer ebenfalls beschlossenen ortstypischen "Gröbenzeller Sortimentsliste" zwischen den für den Einzelhandel im Zentrum relevanten und nicht relevanten Sortimenten unterscheiden. Damit verfügen die Kommunalpolitiker über ein Instrumentarium, mit dem sie die Entwicklung des Einzelhandels und die Ansiedlung neuer Geschäfte steuern und gleichzeitig ein Ausbluten des Zentrums verhindern können. Bereits ansässige Betriebe sind von den Regelungen ausgenommen. Sie genießen Bestandsschutz.

Damit ist es möglich, in Zukunft bei der Bauleitplanung für solche Standorte, die nicht im zentralen Versorgungsbereich liegen, zentrenrelevante Sortimente auszuschließen. Dazu zählen beispielsweise Bücher und Zeitungen, Haushaltswaren sowie Glas und Porzellan, Papierwaren sowie Schreib- und Schulbedarf, Stoffe, Kurzwaren, Schuhe, Spielwaren oder Bekleidung und Baby- und Kinderartikel. Das nicht zentrenrelevante Sortiment hingegen umfasst Baumarktartikel, Möbel, Fahrräder, Autozubehör, Gartenartikel oder Sportartikel gehören laut der Gröbenzeller Liste an.

Über die Größe von Lebensmittelländen in der Ortsmitte, die vor Jahren in Gröbenzell Streitpunkt eines Bürgerentscheids war, trifft das 111 Seiten umfassende Einzelhandelsentwicklungskonzept keine Festlegungen. Bisher hielt sich der Gemeinderat an das Ergebnis des Entscheids, die maximale Verkaufsfläche von Lebensmittelläden auf 400 Quadratmeter zu begrenzen. Die meisten Einzelhandelskonzerne haben Konzepte, die viel größere Verkaufsflächen vorsehen.

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept war im Zusammenhang mit der Diskussion über die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters auf dem Gelände des ehemaligen Möbelhauses Fahr in Auftrag gegeben worden. Mit der kritisch gesehenen Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelgroßmarktes im Industriegebiet an der Olchinger Straße verband die Mehrheit der Gemeinderäte die Befürchtung, die neue Konkurrenz werde den Einzelhandel im Zentrum weiter schwächen. Ein weiterer Auslöser, die künftige Entwicklung des Einzelhandels in der Gartenstadt grundsätzlich zu lösen, waren die Bemühungen des Discounters Aldi, die Filiale an der Olchinger Straße erheblich zu erweitern. Die beiden Gemeinderäte der Freien Wähler, Hans Böhmer und Michael Leonbacher, stimmten aus formalen Gründen gegen das Einzelhandelskonzept. Böhmer sah weiteren Klärungsbedarf und drängte darauf, sich an die beschlossene Verfahrensweise zu halten, die weitere Absprachen vorsehe. Weitere Akteure wie der Bund der Selbstständigen in der Gemeinde seien noch einzubeziehen. Laut Böhmer sollte es genügen, das Konzept erst im Dezember zu beschließen. Peter Falk (SPD) wollte wissen, was unternommen wird, um die bei einer Unternehmerbefragung kritisierte mangelhafte Kooperation der Gemeinde mit Gewerbetreibenden zu verbessern. Hier ist Besserung in Aussicht. Ein Wirtschaftsförderer soll sich in Zukunft um ein besseres Verhältnis zwischen Unternehmern und Gemeindeverwaltung kümmern. Der neue Antrag, das Sondergebiet des Möbelhauses Fahr teilweise für andere Nutzungen wie Gewerbebetriebe aller Art, Büros und Anlagen für sportliche Zwecke zu öffnen, konnte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden. Bisher ist dort nur der Verkauf von Möbeln und Randsortimenten zulässig.

© SZ vom 08.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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