Gröbenzell:Gericht gibt Landratsamt Recht

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Vororttermin: Beteiligte am Verwaltungsgerichtsverfahren treffen sich vor dem Haus in der Hubertusstraße in Gröbenzell. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Inhaberin des ehemaligen Arbeiterwohnheims muss Zwangsgeld zahlen

Von Ariane Lindenbach, Gröbenzell

Die interessante Neuigkeit war nur eine Randnotiz: Die ehemalige Spenglerei in der Hubertusstraße 16 in Gröbenzell, die in den vergangenen Jahren häufig als Arbeiterwohnheim genutzt worden ist, bekommt eine neue Eigentümerin. Diese plant, das Gebäude zu sanieren und langfristig zu vermieten. Die Neuigkeit kam im Rahmen eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht München zur Sprache. In dem Prozess ging es um die Zahlung eines Zwangsgelds in Höhe von 9000 Euro wegen des widerrechtlichen Betreibens eines Arbeiterwohnheims. Die derzeitige Eigentümerin, eine Immobiliengesellschaft, und die jetzige Mieterin hatten gegen die Verhängung einer Geldbuße durch das Landratsamt geklagt. Die Behörde hatte diese erhoben, weil ihrer Ansicht nach wiederholt gegen das Verbot verstoßen wurde, das Haus als Arbeiterwohnheim zu nutzen.

Die Situation in der kleinen Straße war bei der Bürgerversammlung 2017 von einigen Anwohnern öffentlich gemacht worden. Diese beschwerten sich über bis zu 30 in dem Haus lebende Männer, Grillpartys am Wochenende und die zugeparkte Straße. Das Landratsamt schaltete sich daraufhin ein und untersagte im April 2018 die Nutzung des Gebäudes als gewerbliche Arbeiterunterkunft. Kontrollen ergaben aber, dass das Verbot nicht eingehalten wurde. Die Folge war, dass Zwangsgelder angedroht und auch erlassen wurden.

Wie der Vorsitzende Richter in der Verhandlung darlegte, wurde damals "der Verpflichtung nicht nachgekommen". Aktuell wirke das Gebäude aber nicht überbelegt, wie die Ortsbesichtigung ergeben habe. Die künftige Eigentümerin räumte ein, dass das Gebäude in seinem jetzigen Zustand nicht in die Umgebung passe. Sie wolle die Immobilie sanieren und langfristige Mieter finden, versicherte sie. Der aktuellen Mieterin zufolge ist momentan lediglich die zweite Etage bewohnt, von einer Familie mit Kind und Hund. Im Erdgeschoss stehen zwei Wohnungen leer.

Die Noch-Eigentümer konnten in der Verhandlung belegen, dass sie nach Verhängung eines ersten Zwangsgelds die Nutzung des Hauses als Arbeiterwohnheim untersagt hatten. In der Folge zog das Landratsamt den Bescheid über ein zweites so genanntes Zwangsgeld und die Androhung eines dritten zurück, die Kläger ihre Klage. Das Zwangsgeld über 9000 Euro müssen sie aber bezahlen. Ob die jetzige Mieterin noch eine Strafe zahlen muss, ist derzeit noch offen. Darüber wird nach einer erneuten Baukontrolle entschieden.

© SZ vom 15.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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