Gröbenzell:Bäume bleiben stehen

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Objekt des Konfliktes: Diese straßen- und ortsbildprägende Birke will der Bauherr entfernen, der Bauausschuss lehnte den Antrag nun ab. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Bauausschuss Gröbenzell lehnt drei private Fällanträge ab

Von Ariane Lindenbach, Gröbenzell

Die Masche hat Methode, nicht nur in Gröbenzell: Ein Grundstück wechselt den Besitzer. Die Bäume darauf stören den künftigen Bauherren ebenso wie die Tatsache, dass es in der Kommune eine Baumschutzverordnung gibt und die Bäume darunter fallen. Dann werden oft Bauanträge bewilligt, die gefährlich nahe an die Wurzeln der Bäume reichen - die Gemeinde- oder Stadträte haben in solchen Fällen keine Handhabe für eine Ablehnung. Am Ende ist der schützenswerte Baum so stark beschädigt, dass er doch gefällt werden muss. Im schlimmsten Fall wird das laut Bußgeldkatalog mit fünf bis 5000 Euro Strafe geahndet.

Genau diese Problematik haben die Bauausschuss-Mitglieder in Gröbenzell ausgemacht, als sie eine Fällgenehmigung für eine Birke an der Augsburger Straße erteilen sollten. "Das ist ein ortsbildprägender Baum", betonte Vizebürgermeister Martin Runge (Grüne), "er ist vital, sehr prägnant, schaut gut aus." Viele Bürger seien an ihn herangetreten mit der Bitte, die unter die Baumschutzverordnung fallende Birke zu erhalten. Runge verwies auf ein Sachverständigengutachten. Dieses gebe der Birke noch mehrere Jahre Lebenszeit, sofern sie beim Bau des Mehrfamilienhauses mit Keller und Tiefgarage schonend behandelt werde, etwa durch regelmäßiges Wässern.

Runge, der auch die Sitzung leitete, empfahl den Ausschussmitgliedern, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die Fällung abzulehnen. Dem Appell schloss sich Cordula Braun (UWG) an. Und wies darauf hin, dass dem Bauherren doch schon früher aufgefallen sein müsse, dass die Birke dem Bauvorhaben im Weg steht. "Das war dem Bauherren immer bewusst, dass der Baum da ist", stellte Michael Leonbacher (FW) nüchtern fest und erinnerte an frühere Bauvorhaben mit ähnlichem Verlauf. Als prominentestes nannte der Planungsreferent das betreute Wohnen am Gröbenbach. Da hatte der Bauherr angeblich auch erst nach Ausheben der Baugrube gemerkt, dass die 40 Jahre alten Bäume dem Haupteingang im Weg stehen.

Im Fall der Birke an der Augsburger Straße folgte das Gremium gegen zwei Stimmen der Empfehlung der Verwaltung. Dieser Baum darf nicht gefällt werden. Mit dem gleichen Abstimmungsergebnis lehnten die Ausschussmitglieder auch die Entfernung einer Schwarzkiefer aus einem Garten in der Alpenstraße ab. Wie in solchen Fällen üblich, hatte das Gremium zuvor den Baum besichtigt. Reinhold Paesler (CSU) erklärte dazu, seinem Eindruck nach wolle vor allem der Nachbar die Kiefer entfernen, nicht die Gartennutzerin selbst.

Ebenso verweigerte das Gremium die Fällgenehmigung für fünf Fichten auf einem Grundstück an der Walchenseestraße. Die Eigentümer hatten argumentiert, es bestehe die Gefahr, dass die Bäum umstürzen könnten, außerdem verschatteten und verschmutzten sie das Grundstück. Die Verwaltung hielt die Kronen für "straßenbildprägend".

© SZ vom 13.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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