Grafrath:Start der Bauarbeiten

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3,2 Millionen Euro werden für das neue Kinderhaus in Marthashofen verbaut werden. (Foto: Carmen Voxbrunner)

In Grafrath entsteht ein neues Waldorf-Kinderhaus

Auf dem Gelände der Marthashofener Grundstücksgesellschaft haben die Bauarbeiten für ein neues Waldorf -Kinderhaus begonnen. Drei Kindergartengruppen (75 Plätze) und eine Krippengruppe (zwölf Plätze) sollen darin unterkommen. Marthashofen-Chef Günter Kaul ist zuversichtlich, vom Kindergartenjahr 2018/19 an die neuen Räumlichkeiten nutzen zu können. Das bislang als Tagesstätte genutzte Gebäude war marode geworden, zu eng und entsprach nicht mehr den modernen Anforderungen. Die erste Planung liegt schon etwa sechs Jahre zurück. Diese sah eigentlich vor, dass Kommunen, aus denen Kinder die Betreuungseinrichtung besuchen, die durchschnittliche Zahl belegter Plätze als bedarfsnotwendig anerkennen und sich entsprechend an der Finanzierung beteiligen. Doch Fürstenfeldbruck, Kottgeisering, Schöngeising, Türkenfeld und Wörthsee (Landkreis Starnberg) lehnten diese Beteiligung ab, so dass die Planung geändert und die Finanzierung neu geregelt werden musste.

Nur Grafrath und Moorenweis blieben bei der Stange, um so den Bau eigener Einrichtungen zu vermeiden beziehungsweise die vom Gesetzgeber gewünschte Vielfalt des Betreuungsangebotes nachweisen zu können. Für die Errichtung des Kinderhauses sind rund 3,2 Millionen Euro angesetzt, davon übernimmt 1,8 Millionen Grafrath und 160 000 Euro Moorenweis. Durch staatliche Zuschüsse von rund 600 000 (Grafrath) und etwa 60 000 Euro (Moorenweis) verringert sich die Eigenbeteiligung der beiden Kommunen. Den Restbetrag abzüglich der staatlichen Fördermittel bringt Marthashofen auf. 300 000 Euro seines Anteils finanziert Grafrath durch einen zinsgünstigen Kredit. Für die Kommunen, die sich nicht an der Finanzierung beteiligten, könnte die Verweigerung zum Problem werden, denn bei der Zuteilung von Betreuungsplätzen wird laut Bürgermeister Markus Kennerknecht den an der Finanzierung beteiligten Gemeinden ein Vorzugsrecht eingeräumt. Bei entsprechendem Bedarf, der ohnehin zunehme, könnten Wünsche von Eltern aus den anderen Orten nicht berücksichtigt werden.

© SZ vom 12.04.2017 / mann - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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