Grafrath:Klosterwirt-Neubau angeblich ein Schwarzbau

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Die maroden Gebäude in Grafrath sollen durch 16 "Luxuswohnungen" in den künftigen "Klosterwirt-Höfen" ersetzt werden. (Foto: Günther Reger)

Gemeinderat Burkhard von Hoyer kritisiert die aus seiner Sicht verfrühte Genehmigung durchs Landratsamt

Von Manfred Amann, Grafrath

Auf dem Klosterwirtgelände haben Ende Oktober die Bauarbeiten für das neue Hauptgebäude begonnen. Aus Sicht der Wählergruppe "Bürger für Grafrath" fehlt dafür aber die baurechtliche Grundlage. Weil das Landratsamt eine Genehmigung vor Abschluss des Bauleitverfahrens erteilt hat, spricht Burkhard von Hoyer von einem Verstoß gegen geltendes Recht. Mehr als ein Jahrzehnt war im Gemeinderat über einen Erhalt des Klosterwirts gestritten worden. Letztlich wurde das betagte Gebäude abgerissen und einem Neubau mit Wohnungen zugestimmt - mit den gleichen Außenmaßen am selben Ort. So könne wenigstens der ortsbildprägende Charakter erhalten werden, hieß es. Nun also wurde der obligatorische erste Spatenstich ausgeführt - und dies "heimlich, still und leise", wie von Hoyer klagt. Nicht einmal Bürgermeister Markus Kennerknecht (parteifrei) sei dazu eingeladen worden. Den Gemeinderat ärgert noch mehr, dass der Neubau errichtet wird, obwohl der Bebauungsplan noch in Arbeit ist. Die Beteiligung der Bürger im Verfahren im Rahmen der öffentlichen Auslegungen sei somit umgangen worden, kritisiert von Hoyer. Er lastet dem Landratsamt an, der Missachtung gültiger Festsetzungen in den Plänen nicht zu widersprechen. Bis zur Erklärung der neuen Satzung besitze der alte Bebauungsplan Gültigkeit. Und nach dem alten Baurecht dürfe das neue Gebäude nicht so errichtet werden wie geplant. Die Verfahrensweise des Landratsamts verkürze in unzulässiger Weise das im Baugesetzbuch vorgesehene Bürgerrecht auf Mitwirkung bei den Festsetzungen in einem Bebauungsplan, schimpft von Hoyer. Die vorliegende Genehmigung des Landratsamtes beruhe nicht auf einem ordentlich, gesetzmäßig zustande gekommenen Bau- und Nutzungsrecht, vielmehr werde der Nachfolgebau in baurechtlicher Hinsicht ein Schwarzbau sein - "ein Schwarzbau mit dem Segen einer amtlichen Baugenehmigung". Kennerknecht (parteifrei) wirft von Hoyer vor, an der Entwicklung durch seinen "insgesamt uninteressierten, zögerlichen Umgang mit dem Problemfeld Klosterwirt" die vorzeitige Baugenehmigung mit veranlasst zu haben. Der Gemeindechef hat für die Vorwürfe "kein Verständnis". Es sei einvernehmlich beschlossen worden, dass der Bauherr das Gebäude mit gleicher Kubatur und Ausrichtung wie das alte Klostergebäude errichtet, "also kann auch nichts anderes herauskommen". In solchen Fällen, wenn keine Veränderungen mehr möglich seien, könne man ausnahmsweise eine vorzeitige Baugenehmigung erteilen. Die Planung für das Umfeld samt denkmalgeschütztem Stadel werde davon nicht beeinträchtigt und stehe auch bald zur weiteren Beratung auf einer Sitzungsagenda. Kennerknechts Ansicht teilt auch das Landratsamt. Auf eine Anfrage, wie es zur Genehmigung gekommen sei, hatte die Kreisbehörde dem Gemeinderat erklärt, dass die Genehmigung der Planung im Vorgriff auf die von der Gemeinde beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans ausgesprochen werden konnte. Und daran hat sich laut einer Sprecherin auch nichts geändert.

© SZ vom 22.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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