Grafrath:Klosterwirt bleibt Thema

Lesezeit: 1 min

Gemeinderat muss abgesegneten Bebauungsplan anpassen

In Grafrath könnte das Thema Klosterwirt, dessen Hauptgebäude schon abgerissen ist, erneut zu einer Streitsache im Gemeinderat werden, denn das Landratsamt fordert nun eine Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes. Damit erfüllt sich wider Erwarten der Wunsch einiger Ratsmitglieder. Sie hatten schon bald nach dem Verkauf des Geländes eine Aktualisierung gefordert, um zu erreichen, dass wesentliche Anregungen berücksichtigt werden, die von einem Arbeitskreis erarbeitet worden waren. Eigentlich war die Angelegenheit ja durch, nachdem der Gemeinderat mehrheitlich für den Bauantrag gestimmt hatte. Da sich der Bauträger weitgehend an den alten Bebauungsplan hielt, sich laut Bürgermeister Markus Kennerknecht (parteifrei) nicht auf neue Verhandlungen einlassen wollte, aber Ensembleschutz zugesichert hatte, hatte die Ratsmehrheit das Baugesuch abgesegnet.

Dieses sieht ein neues Gebäude mit gleicher Ausrichtung und Kubatur wie das ehemalige Wirtsgebäude vor und es sollen ausschließlich Wohnungen geschaffen werden. Auch der unter Denkmalschutz stehende Stadel soll zu Wohnzwecken umgebaut werden. Die Kreisbaubehörde hat nun aber mitgeteilt, dass die Planungen zu stark von den Festsetzungen im gültigen Bebauungsplan abweichen und fordert daher eine entsprechende Anpassung. Als grob abweichend betrachtet wird unter anderem die steile Dachneigung für das Hauptgebäude. Außerdem ist der denkmalgeschützte Stadel im bestehenden Bebauungsplan als Nebengebäude dargestellt. Und da planungsrechtlich in Nebengebäuden keine Wohnungen genehmigt werden können, muss der Bebauungsplan nun so geändert werden, dass dies möglich ist.

Letzteres sei bei der Prüfung des Bauantrages wohl übersehen worden, merkte der Bürgermeister in der jüngsten Sitzung an. Nachdem der Gemeinderat dem Bauantrag bereits zugestimmt hat, hat der Bauherr zumindest indirekt einen Anspruch darauf, dass der Bebauungsplan auch entsprechend geändert wird. Als Formalie wird die Änderung aber dennoch nicht durchgehen, denn im Zuge des Verfahrens werden Gemeinderäte versuchen, doch noch Änderungen durchzusetzen, die vom Arbeitskreis Klosterwirt einst vorgeschlagen wurden. Außerdem wird auf Antrag von Burkard von Hoyer (Bürger für Grafrath) der Bebauungsplan nicht nur für den Bereich Klosterwirtgelände geändert, sondern das gesamte Gebiet vom Klosterwirt bis zur Rasso-Kirche einbezogen.

© SZ vom 23.11.2016 / mann - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: