Grafrath:Fläche bleibt doppeldeutig

Blick auf jenes Areal, das in Grafrath heftigen Streit hervorgerufen hat: die damals geplante Gewerbefläche im Landschaftsschutzgebiet (Foto: Johannes Simon)

Gemeinderat will Kosten sparen und Flächennutzungsplan später anpassen

Nachdem die Grafrather die Erweiterung des Gewerbegebietes Wahlfeld im Juli in einem Bürgerentscheid abgelehnt hatten, wollen einige Ortspolitiker, dass umgehend auch der Flächennutzungsplan angepasst wird, um Erweiterungsplänen auch für die Zukunft einen Riegel vorzuschieben. Nach kontroverser Beratung in der jüngsten Sitzung lehnte der Gemeinderat dies jedoch mehrheitlich ab - in erster Linie, um Kosten zu sparen.

Damit bleibt es dabei, dass das an das Wahlfeld angrenzende Areal gleichzeitig als Fläche für Gewerbe sowie als Teil eines Landschaftsschutzgebietes ausgewiesen ist. Wie diese Dopplung zustande kam, lässt sich nicht mehr feststellen. Es sei ohnehin geplant, den 1985 erstellten Flächennutzungsplan zu aktualisieren. Jetzt die nicht einfache und langwierige Änderung eines Teilbereichs vorzuziehen, würde nur zusätzliche Arbeit machen und zudem unnötig Geld kosten, begründete Bürgermeister Markus Kennerknecht (parteifrei) seine ablehnende Haltung. Da die Gemeinde den Antrag, die geplante Erweiterungsfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet zu nehmen und in Gewerbefläche umzuwandeln, in Folge des Bürgerentscheids wieder zurückgezogen habe, sei dem Bürgerwillen bereits eindeutig Rechnung getragen.

Burkhard von Hoyer, Sprecher der Fraktion Bürger für Grafrath, hatte beantragt, das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 10. Juli als klare Haltung vieler Bürger gegen eine Gewerbegebietserweiterung an der Jesenwanger Straße anzuerkennen und dem Votum "konsequenterweise" eine entsprechende Änderung der gemeindlichen Planung folgen zu lassen. Mit der Anpassung des Flächennutzungsplans könne man Planungssicherheit für den Bereich schaffen und dem Aufkommen erneuter Begehrlichkeiten vorbeugen, so Burkhard von Hoyer. Die Mehrheit der Ratsmitglieder hielt es jedoch für ausreichend, die Doppelfestlegung erst dann zu korrigieren, wenn der Flächennutzungsplan in seiner Gesamtheit überarbeitet wird.

© SZ vom 14.10.2016 / mann - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: