Grafrath:Chance für Klosterwirt

Lesezeit: 2 min

Altes Streitobjekt: Was aus dem Gebäude des Klosterwirts und dem Gelände drumherum werden soll, ist immer noch unklar. (Foto: Günther Reger)

Bezirksregierung macht Grafrath Hoffnung auf finanzielle Hilfe

Von Manfred Amann, Grafrath

18 Monate nach dem Bürgerentscheid in Grafrath, durch den die Planung für die Bebauung des Klosterwirtgeländes abgelehnt worden ist, besteht die Chance, über einen anderen Weg das Klosterwirtgebäude samt denkmalgeschütztem Stadel zu erhalten und mit Leben zu füllen. "Mit größter Wahrscheinlichkeit" könne das Vorhaben von der Planung bis zur Fertigstellung mit Unterstützung der Städtebauförderung realisiert werden, sagt Baudirektorin Annemarie Kubina von der Regierung von Oberbayern. Alle Hürden, die einer Aufnahme entgegenstünden, seien überwunden. Im Rahmen des Förderprogrammes werden etwa 60 Prozent der Kosten vom Freistaat übernommen. Der positive Bescheid über den Antrag der Gemeinde, den das Innenministerium erteilt, werde binnen weniger Wochen eintreffen, sagte Kubina "und dann kann es eigentlich los-gehen". Wenn die Aufnahme erfolgt sei, stünden für dieses Jahr 100 000 Euro bereit.

Wie die zuständige Bearbeiterin des Antrages am Montag im Gemeinderat aufzeigte, kann die Gestaltung des gesamten Bereiches vom Klosterwirtgelände über die Klosterstraße bis zur der Rasso-Kirche einschließlich Vorplatz ins Förderprogramm aufgenommen und je nach den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Jahr für Jahr nacheinander abgearbeitet werden. Die Vorgaben über den Umgriff am Klosterhof, die aus dem Bürgerentscheid resultieren, stehen dem nicht im Wege. Überdies könnten nachträglich andere Projekt, zum Beispiel prägende Gebäude entlang der Klosterstraße, ins Programm aufgenommen werden. Interessant für Grafrath dürfte die Zusage der Baudirektorin sein, dass die Erhaltung des Klosterwirts mit Stadel als Einzelprojekt vorgezogen werden könne, ohne vorher eine Planung für den gesamten Antragsbereich erarbeiten zu müssen.

Einen Haken gibt es allerdings. Die Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe einer Kommune mit dem Freistaat Bayern. Dies bedeutet, dass Projekte nur dann gefördert werden, wenn die Gemeinde zumindest formal als Eigentümerin anerkannt wird. Da Grafrath aber nicht in Besitz des Klostergeländes ist, muss ein Weg gefunden werden, der es der Gemeinde ermöglicht, "den Förderzweck zu gewährleisten", sagt Kubina. Der Anteil, den die Gemeinde zu leisten habe (40 Prozent der förderfähigen Kosten), könne nicht von Privaten übernommen werden. Eine Möglichkeit wäre, das Gelände für 25 Jahre zu pachten, befand sie, woraufhin Bürgermeister Markus Kennerknecht anmerkte, "da lässt sich sicher auf privatrechtlicher Basis eine Lösung finden". Auf jeden Fall sollten die Eigentümer von Anfang an eingebunden werden, befand Kubina.

Als nächste Maßnahme nach Aufnahme des Planungsgebietes ins Förderprogramm schlägt die Baudirektorin für das Klosterwirtgebäude und den Stadel eine "Feinuntersuchung" durch ein Fach-Team vor, in der klar zum Ausdruck kommt, wie die Gebäude künftig genutzt werden sollen. Aus "Fördersicht" sollten die Nutzungswünsche später auch funktionieren, sagte Kubina. Danach könnte zum Beispiel im Rahmen eines Architektenwettbewerbes nach Lösungen für die Nutzung gesucht werden.

© SZ vom 22.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: