Germering:Eifersüchtiger Ehemann vor Gericht

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Ein 44-jähriger Syrer muss sich wegen versuchten Mordes verantworten. Ein erster Angriff auf seinen vermeintlichen Nebenbuhler in einer Unterkunft in Germering wurde der Polizei nicht gemeldet

Von Andreas Salch, Germering

In der Asylbewerberunterkunft im Starnberger Weg ist ein versuchter Mord an einem Bewohner im Januar vergangenen Jahres offenbar nicht der Polizei gemeldet worden. Dies geht aus der Anklageschrift in einem Verfahren hervor, das am Dienstag vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II begonnen hat. Angeklagt ist der 44-jährige Hussein K. Ihm wird versuchter Mord in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Der aus Syrien stammende Familienvater soll am 31. Januar 2018 in der Asylbewerberunterkunft mit einem Messer auf einen anderen Bewohner eingestochen und ihn an den Ohren auf einen Balkon gezogen haben. Von dort habe der Angeklagte den Mann aus mehr als vier Metern Höhe in die Tiefe stürzen wollen. Dem Opfer gelang es jedoch zu fliehen. Angeblich soll es Hussein K. missfallen haben, dass der Mann Kontakt zu seiner Frau hatte. Wie aus der Anklage hervorgeht, erfuhr die Polizei von dem Vorfall, der von der Staatsanwaltschaft als versuchter Mord einstuft wird, erst zwei Monate später. Nämlich am 2. April, als Hussein K. erneut versucht haben soll, seinen vermeintlichen Widersacher zu ermorden.

Statt die Messerattacke vom 31. Januar der Polizei zu melden, soll laut Anklage in "einigem zeitlichen Abstand" zu der Tat lediglich eine Mediation mit einer Sozialpädagogin der Caritas stattgefunden haben. Sollte dies zutreffen, könnte es sich um einen Fall von Strafvereitelung handeln. Bei einer Verurteilung können hierfür bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe verhängt werden. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft gab auf Nachfrage eines Pressevertreters keine Stellungnahme zu dem Vorgang ab. Sie verwies auf die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft am Landgericht München II. Diese erklärte am Dienstag, sie müsse erst mit ihrer Kollegin über den Fall sprechen, da sie selbst die Akten nicht kenne. Bei der Mediation mit der Sozialpädagogin der Caritas soll Hussein K. zugesichert haben, "einen weiteren Angriff zu unterlassen".

Bei der zweiten Messerattacke am 2. April erlitt der Mann, durch den Hussein K. der Anklage zufolge seine "Ehre verletzt sah", erhebliche Verletzungen. Gegen 18 Uhr an jenem Tag soll das Opfer im ersten Obergeschoss der Asylbewerberunterkunft im Starnberger Weg zu Abend gegessen haben, als es Hussein K. mit einem Fahrrad zur Unterkunft fahren sah. Nachdem der 44-Jährige das Gebäude betreten hatte, soll er sich mit einem Messer mit einer 23 Zentimeter langen Klinge bewaffnet haben. Das Opfer soll zwar gehört haben, wie einer der Söhne des Angeklagten schrie: "Papa, tu das nicht, mach' das nicht!" Gleichwohl soll der Mann den Schrei des Kindes nicht auf sich bezogen haben. Das Opfer lehnte in diesem Augenblick mit dem Rücken zum Flur an einer Tischkante. Kurz bevor Hussein K. begonnen habe, auf den Mann einzustechen, habe dieser aus dem Augenwinkel gesehen, wie der Angeklagte schnell auf ihn zuging. Hussein K. soll unvermittelt mindestens viermal zugestochen haben, weil es das Opfer, laut Anklage, "weiterhin wagte, sich seiner Ehefrau zu nähern und diese anzuschauen", obwohl diese allein ihm gehöre. Durch einen der Messerstiche kam es zur "Eröffnung der Brusthöhle und Verletzung des Lungenoberlappens". Dennoch gelang es dem Mann hilfeschreiend zu fliehen. Hussein K. soll ihm jedoch hinterhergerannt sein, um ihn zu töten. Andere Bewohner der Unterkunft, die die Hilfeschreie gehört hatten, eilten ihrem Mitbewohner zu Hilfe. Sie sollen Hussein K. bis zum Eintreffen der Polizei davon abgehalten haben, weiter zuzustechen.

Auf Antrag der Verteidigung wird die Schwurgerichtskammer die Öffentlichkeit für den Teil der Verhandlung ausschließen, in dem Hussein K. Angaben zur Tat machen wird. Rechtsanwältin Nina Atallah begründet ihren Antrag unter anderem damit, dass ihr Mandant hierbei Angaben machen werde, die seine schutzwürdigen Interessen beträfen. Ein Urteil in dem Prozess wird für Anfang April erwartet.

© SZ vom 20.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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