Germering:Beschwerde mit vorgehaltener Pistole

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Weil ihm die Nachbarn zu laut waren, erschien er mit Pistole vor deren Tür: Ein 46-jähriger Germeringer wurde deswegen nun vor dem Brucker Amtsgericht verurteilt.

Ariane Lindenbach

Weil er seine Nachbarn mit vorgehaltener Waffe zu angemessener Lautstärke bewegen wollte, ist ein 46-jähriger Germeringer am Montag vom Fürstenfeldbrucker Amtsgericht zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Lagerarbeiter war mit deutlich Alkohol im Blut und einer geladenen Pistole bei der Familie erschienen und hatte zwei Erwachsene und zwei Kinder bedroht. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Der Vorfall ereignete sich gegen 22 Uhr an einem Februarabend in diesem Jahr. Der Angeklagte, der einem Reservisten-Verband angehört, bis zu jenem Tag wöchentlich Schießübungen absolvierte und etliche Waffen zu Hause aufbewahrt, berichtete, dass er sich durch die Geräusche der über ihm lebenden Familie gestört gefühlt hatte.

Bis zu dem Eklat habe er, wie an Wochenenden üblich, sechs oder sieben Halbe Bier getrunken. Die Alkoholkonzentration in seinem Blut lag noch zwei Stunden danach bei 1,8 Promille. Seit April macht der Germeringer eine Psychotherapie und trinkt keinen Alkohol mehr. Seiner eigenen Darstellung zufolge hatte der 46-Jährige drei Mal an die Decke geklopft, bevor er sich das an der Wand aufgehängte Bajonett nahm, es in den Bund seiner Jogginghose steckte und nach oben ging.

Den Vorwurf der Anklage, es habe sich um eine geladene Pistole gehalten, bestritt er: "Das lasse ich nicht auf mir sitzen." Doch die vier Zeugen sagten aus, dass ihr Nachbar eine Pistole, und kein Messer hinter seinem Rücken hervorgezogen hatte. Das berichteten die 38-jährige Nachbarin ebenso wie ihr jüngerer Bruder und ihre beiden neun und elf Jahre alten Söhne. "Es war eine Halbautomatik, da bin ich mir sicher", erklärte der Bruder mit Verweis auf seine eigene Jugend und dass er damals eine Gaspistole besessen habe.

Gegen den Angeklagten sprach sein mit mehreren, teils einschlägigen Vorstrafen gefülltes Strafregister und dass Kinder in Mitleidenschaft gezogen wurden. Trotzdem war er mit der Einziehung der sichergestellten Waffen nicht einverstanden. Die verfügte Richter Johann Steigmayer in seinem Urteil, mit dem er dem Antrag des Staatsanwaltes folgte, dennoch. Neben der Bewährungsstrafe legte er dem Germeringer auf, je 500 Euro an die geschädigte Familie und an die Staatskasse zu zahlen.

© SZ vom 24.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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