Germering:52-Jähriger zückt Revolver

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Nach einer Rangelei in einer Germeringer Spielothek löst sich ein Schuss - die Kripo ermittelt gegen einen Mann aus Gilching.

Erich C. Setzwein

Auf freiem Fuß bleibt ein 52-jähriger Mann aus Gilching, nachdem er in der Nacht auf Samstag kurz vor drei Uhr in einem Spielsalon am Germeringer Bahnhof einen Schuss aus einem großkalibrigen Revolver abgefeuert hatte. Der Schuss löste sich nach Angaben der Polizei nach einer Rangelei mit einem 50-jährigen Gast aus Germering.

Die Polizei ermittelt gegen den 52-jährigen Gilchinger. (Foto: Toni Heigl)

"Es hätte auch böse ausgehen können", sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in Ingolstadt am Montag auf Anfrage. Denn dass, was am Samstag in der Spielkneipe am Bahnhofsplatz passierte, hätte ein Menschenleben fordern können. Die Polizei weiß bisher, dass sich der 52-jährige Schütze und der 50-Jährige zwar nicht kannten, aber miteinander redeten.

In der Kneipe wurden dann etwa zehn Gäste und der Wirt Zeugen, als der 52-jährige Gilchinger völlig unvermittelt einen großen Revolver, Kaliber .357 Magnum, zog und dem Germeringer an den Kopf hielt. Instinktiv schleuderte der Angegriffene die Waffe zur Seite, wodurch sich ein Schuss löste. Sofort wurde die Polizei alarmiert, die mit mehreren Streifen aus den Inspektionen Germering und Gröbenzell am Tatort eintraf. Der Schütze wurde vor der Spielothek mit Pfefferspray überwältigt und vorläufig festgenommen Für den 50-jährigen Germeringer wurde wegen eines möglichen Knalltraumas ein Notarzt angefordert.

Für die ermittelnde Kriminalpolizei in Fürstenfeldbruck liegt vieles an dem Fall noch im Dunkeln. Vor allem das Motiv ist noch nicht bekannt. Die obligatorische Blutuntersuchung bei Täter und Opfer soll klären, ob und wie viel Alkohol im Spiel war. Auch ist den Angaben zufolge unklar, ob der Gilchinger noch mehr Waffen besitzt. Er sei weder vorbestraft noch einschlägig aufgefallen. Sicher weiß man nur, dass der Gilchinger die Waffe, die in Sportschützenkreisen beliebt sein soll, legal besaß.

Dem Gilchinger werden nun Bedrohung, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Ein Haftbefehl gegen den 52-Jährigen sei wegen des möglicherweise geringen Strafmaßes und eines festen Wohnsitzes nicht beantragt worden.

Besitzen darf ein Privatmann einen Revolver, wie ihn der Gilchinger bei sich trug und abfeuerte, nur, wenn er dafür eine Waffenbesitzkarte hat. Zum Führen der Waffe ist ein Waffenschein erforderlich. Die Dokumente gibt es auf begründeten Antrag bei der Fürstenfeldbrucker Kreisbehörde. Ob der Gilchinger in einem Schützenverein Mitglied ist, was ihm den Waffenbesitz erleichtert hätte, oder ob der Mann von Berufs wegen eine Waffe tragen darf, das ist der Polizei noch nicht bekannt.

© SZ vom 08.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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