Geldeinlagen:Es bleibt beim Negativzins

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Trotz geänderter Vorschriften sieht die Sparkasse Fürstenfeldbruck keinen Spielraum für eine Senkung des Verwahrentgelts

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Die Sparkasse Fürstenfeldbruck sieht nach der Änderung der Negativzins-Regeln durch die Europäische Zentralbank (EZB) keinen Spielraum für die Reduzierung der Verwahrentgelte, die im Fall hoher Bargeldeinlagen fällig werden. Dies haben zwei Bankexperten aus dem Landkreis Landsberg gefordert, die sich vor allem einen Namen gemacht hatten als Kritiker der 2018 letztlich geplatzten Fusion der Sparkassen Fürstenfeldbruck, Dachau und Landsberg: Guido Eilenberger, emeritierter Professor für Betriebswirtschaftslehre und betriebliche Finanzwirtschaft, sowie der promovierte ehemalige Controller Rainer Gottwald vom Bürgernetzwerk Bayern.

Hintergrund sind die neuen "Strafzins"-Regelungen, die seit September zur Anwendung kommen, sofern Kreditinstitute Geld bei der EZB parken: Der Zinssatz dafür steigt von 0,4 auf 0,5 Prozent, gleichzeitig steigt aber auch der Freibetrag um das Sechsfache. Der hohe Freibetrag führt laut Bürgernetzwerk dazu, dass "die meisten Kreditinstitute aus der Abgabepflicht an die EZB herausfallen". Die bisherige Rechtfertigung für die Einbehaltung von Kunden-"Verwahrgeldern" bei den Banken, als Ausgleich für die an die EZB zu entrichtenden Negativzinsen, entfallen laut Gottwald in den meisten Fällen nun. "Da zum Beispiel die Sparkassen dem Gemeinwohl verpflichtet sind und kein ausgesprochenes Gewinnstreben haben dürfen, ist die Erhebung der Verwahrgelder jetzt einfach unmoralisch". Als Beispiel für ein Geldinstitut, das durch die Erhöhung des Freibetrags keine Negativzinsen mehr entrichten müsse, führen Eilenberger und Gottwald die Stadtsparkasse Augsburg an. Die beiden Vertreter des Bürgernetzwerks haben auch die Zahlen aus dem Geschäftsbericht 2018 der Sparkasse Fürstenfeldbruck ausgewertet. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass das Geldhaus, das sich im Besitz von Stadt und Landkreis befindet, in den Genuss einer ordentlichen Entlastung kommt und diese auch an Kunden oder Kommunen weitergeben könnte. Zudem interpretieren sie die über den Freibetrag hinausgehende Anlage bei der EZB als Beleg für ein Defizit beim Anlagenmanagement. Der Berechnung zufolge ist durch die seit 30. September geltende EZB-Neuregelungen die Belastung der Sparkasse von 1,3 Millionen Euro auf 870 000 Euro (auf Basis des Jahres 2018) gesunken.

Peter Harwalik, der Anfang 2019 Klaus Knörr als Vorstandsvorsitzender der Sparkasse abgelöst hat, will das so nicht stehen lassen. Wichtig ist ihm zunächst, dass die Sparkassen ebenso wie alle anderen Kreditinstitute etwas ausbaden müssen, wofür die nichts können: "Wir haben das Problem der Negativzinsen nicht geschaffen. Wir sind der Prellbock der EZB und ihrer Negativzinspolitik." Das "Handeln in Sachen Verwahrentgelt" sei eine "betriebswirtschaftliche Notwendigkeit", schreibt Harwalik in einer Stellungnahme. Man habe lange "im Sinne unserer Kunden gegengesteuert", könne sich aber nicht auf Dauer von den Marktzinsen abkoppeln. Wir müssen handeln."

Eine Entlastung durch die EZB-Regeln wird von der Sparkasse nicht bestritten. Die verbliebenen Negativzinsen für das dort geparkte Geld seien aber "der kleinere Teil des Problems". Gravierender sei die

grundsätzliche EZB-Politik, die bewirkt, dass der Zinsüberschuss als Hauptertragsquelle der Sparkasse spürbar rückläufig ist - die Differenz zwischen Einlagen und Ausleihungen wird immer geringer, so dass der verbleibende Überschuss schrumpft.

Die Sparkasse erhebt nach eigenen Angaben Verwahrentgelt auf Basis individueller Vereinbarungen mit Kunden. Bei der Gelegenheit werde auch gleich über bessere Anlagemöglichkeiten gesprochen, heißt es. Firmen- sowie Privatkunden und Kommunen, die viel Bargeld bei der Sparkasse anlegen wollen, müssen zahlen, wenn sie die Freibeträge überschreiten. Einen Spielraum, auf die von den Kunden zu entrichtenden Verwahrentgelte zu verzichten oder sie zu reduzieren, sieht die Sparkasse mit Blick auf die schwer abschätzbare Zinspolitik der EZB nicht.

Und wie ist es mit dem angeblichen Millionenbetrag, den die Sparkasse immer noch bei der EZB geparkt hat? Könnte sie nicht auch selbst dieses Geld besser anlegen? Ein Teil der Liquiditätssituation sei bereits durch Eigenanlagen bereinigt, antwortet Harwalik. Wie sehr die vom Bürgernetzwerk genannten Zahlen bereits gesunken sein könnten und ob die Berechnungen von Gottwald und Eilenberger stimmen, dazu will sich die Sparkasse nicht äußern.

Weitere Beispielsrechnungen für bayerische Sparkassen unter buergernetzwerk-bayern.de

© SZ vom 05.03.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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