Fürstenfeldbruck:Zum Schutz seltener Brutvögel

Landratsamt erinnert an Bootsfahrverbot auf der Amper

Mit dem Schlauchboot, Kajak oder Floß die Amper hinabzufahren, ist für viele bei schönem Wetter eine beliebte Freizeitbeschäftigung in der Natur. Grundsätzlich ist das auch erlaubt, nur nicht in der Zeit zwischen 1. März und 15. Juli. Auf diese viereinhalb Monate währende Schutzfrist weist jetzt, da die wärmere Jahreszeit bevorsteht, noch einmal die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Fürstenfeldbruck hin. Betroffen von dem Verbot sind die beiden Naturschutzgebiete Ampermoos und Amperaue, deshalb darf die Amper zwischen Eching/Stegen und Grafrath und zwischen Schöngeising und dem Stausee in Fürstenfeldbruck auch in diesem Jahr bis einschließlich 15. Juli nicht befahren werden.

Das international bedeutsame Feuchtgebiet Ampermoos wurde bereits 1982 unter Schutz gestellt, 1996 folgte die Amperaue mit ihrer naturnahen Flusslandschaft. Beide Naturschutzgebiete sind Lebensraum zahlreicher, teils seltener und bedrohter Brutvogelarten wie Eisvogel und Flussregenpfeifer. "Deshalb hat die Natur während der Brutzeit hier absoluten Vorrang vor Freizeitaktivitäten, die zeitlich begrenzten Bootsfahrverbote sollen Störungen vermeiden helfen", heißt es dazu in einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt. Die Untere Naturschutzbehörde bittet die Bürger deshalb um Verständnis für die zeitliche Einschränkung und dankt den Bootsfahrern für ihr umsichtiges Verhalten. Zusätzliche Auskünfte dazu gibt es im Landratsamt unter den Telefonnummern: 08141/519-476, -937 und -553.

© SZ vom 20.05.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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