Fürstenfeldbruck:Wohnen im Gewerbegebiet

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BBV-Stadtrat Willi Dräxler fordert Ausnahmeregelung für Obdachlose

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Eine erschwingliche Wohnung zu finden, ist in der Münchner Region fast so wahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto. Besonders aussichtslos ist es für Menschen ohne Arbeit, mit geringem Einkommen oder mit Migrationshintergrund. Willi Dräxler kennt die Probleme nur allzu gut. Er ist Migrationsreferent der Caritas und Integrationsreferent im Fürstenfeldbrucker Stadtrat. Der BBV-Politiker schlägt nun eine sehr pragmatische Lösung vor, von der auch bereits anerkannte Asylbewerber profitieren könnten. Diese müssen in der Regel aus Sammelunterkünften ausziehen. Finden sie keine Wohnung, so sind die Städte oder Gemeinden für ihre Unterbringung zuständig - ebenso wie für die Unterbringung aller anderen Obdachlosen. Die Stadt soll Dräxler zufolge ausnahmsweise und zeitlich befristet zulassen, dass Wohnungen in den städtischen Gewerbegebieten an Obdachlose und anerkannte Aylbewerber vermietet werden können.

Normalerweise dürfen in solchen Wohnungen nur Besitzer oder Mitarbeiter dort angesiedelter Betriebe wohnen. Mit Blick auf die Flüchtlingskrise hat der Bundestag aber - befristet bis Ende 2019 - das Baugesetzbuch modifiziert (Paragraf 246, Absatz 10). Damit wurde Kommunen der Weg geebnet, Unterkünfte in Gewerbegebieten ausnahmsweise zu genehmigen. Bestes Beispiel dafür sind die beiden Sammelunterkünfte am Hardtanger im Brucker Gewerbegebiet Hasenheide. Auf dem Gelände des Kreisbauhofs leben dort etwa 200 Menschen. In einem mit Martin Haisch vom Arbeitskreis Asyl abgestimmten Dringlichkeitsantrag fordert Dräxler vor allem mit Blick auf das Gewerbegebiet Hasenheide, zu prüfen, ob obdachlos gemeldete oder von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in den Genuss einer solchen Ausnahmegenehmigung kommen könnten. Vor allem im Gewerbegebiet Hasenheide sei "freier, sofort nutzbarer Wohnraum vorhanden", schreibt Dräxler in seiner Begründung. Auch eine befristete Umfunktionierung von Gewerbeimmobilien zu Wohnungen soll im Einzelfall nach einer Prüfung genehmigt werden. Dräxler ist der Meinung: "In Anbetracht aktueller und zukünftig sicher anwachsender Probleme kann es sich eine Kommune nicht mehr leisten, grundsätzlich vorhandenen Wohnraum aus rein planerischen Überlegungen zu sperren."

© SZ vom 10.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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