Fürstenfeldbruck:Wirte im Rathaus

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Lediglich acht Gastwirte (hinten) sind der Einladung ins Rathaus gefolgt - wohl auch wegen des frühen Termins um 9.30 Uhr (re.: Stadtjurist Kieser). (Foto: Günther Reger)

Verwaltung erläutert Gastronomen Sinn und Zweck der städtischen Auflagen

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Gastwirte können auch künftig Bands in ihren Räumen auftreten lassen. Die Stadt wird aber darauf achten, dass sie dabei gesetzliche Vorgaben beachten und nicht in Konflikt mit Lärmschutz- oder Brandschutzvorgaben kommen. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs, zu dem die Stadt 60 örtliche Gastronomen ins Rathaus eingeladen hat. Die Stadt reagierte damit auf den großen Unmut, den ein im Dezember verschickter Brief in der Branche ausgelöst hat. Darin hatte sie unter anderem darauf hingewiesen, dass die Zahl größerer Abendveranstaltungen, die nicht durch die jeweilige Konzession gedeckt ist, auf zwölf pro Jahr begrenzt sei und die Einhaltung künftig kontrolliert werde. Den Betrieben wurde nahegelegt, über eine Änderung der Konzession nachzudenken oder alternativ das Kontingent der Veranstaltungen jeweils anzumelden

Auf Kritik stieß zunächst, dass das Treffen, bei dem die Regelungen erläutert werden sollten, bereits um 9.30 Uhr angesetzt worden sei - dies dürfte der Grund gewesen sein, weshalb lediglich acht Wirte in den Sitzungssaal gekommen waren. Deren Sorgen immerhin konnte die Stadtverwaltung offenbar zumindest teilweise zerstreuen. Botschaft: Bruck will seine Gastwirte nicht drangsalieren, muss aber auf die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben pochen. Gleichwohl will sie mit Augenmaß Einzelfalllösungen finden. Stadtjurist Christian Kieser räumte ein, die Stadt wäre besser beraten gewesen, statt des recht kurz gefassten Briefs lieber gleich das persönliche Gespräche zu suchen. Dann, so Kieser, hätten viele Missverständnisse frühzeitig ausgeräumt werden können: "Es war gut gemeint, kam aber nicht so rüber." Thomas Brodschelm vom Ordnungsamt erläuterte die Rechtslage: Im Gaststättengesetzt sei festgelegt, dass Veranstaltungen außerhalb der Betriebsart anzeigepflichtig seien. Wenn also Bands in einer Wirtschaft auftreten, dann sollten diese Veranstaltungen möglichst vier Wochen im Voraus angemeldet werden - mit einem vierseitigen Formblatt, das vom Landkreis ausgearbeitet worden ist. Die Stadt benötigt laut Stefanie Breitsameter, die für Veranstaltungen zuständig ist, den Vorlauf, um die Meinung von Fachstellen wie Bauamt oder Jugendamt einzuholen. Sie sei aber bemüht, diesen maximalen Zeitrahmen nicht auszuschöpfen.

Grundsätzlich soll verhindert werden, dass beispielsweise aus einer klassischen Wirtschaft in einem Wohngebiet klammheimlich eine Diskothek gemacht wird. Wenn die Gäste in einer Schank- und Speisewirtschaft aber lediglich ab und zu durch einen Gitarristen unterhalten werden, dann ist das ebenso wenig genehmigungspflichtig wie nachweislich geschlossene Gesellschaften bei privaten Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern. Anders ist es, wenn ab und zu Bands mit entsprechenden Lautsprecheranlagen auftreten. Kieser rät, in diesem Fall mit dem Gewerbeamt über die Änderung der Betriebsart, also eine modifizierte Konzession zu reden. Sofern es keine gravierenden Einwände gibt, soll das lediglich 25 Euro kosten. Die Betreiber der Musik- und Cocktailbar Luftraum an der Schöngeisinger Straße kündigten denn auch prompt an, eine solche neue Konzession zu beantragen, andere wollen ihnen dies gleichtun. Breitsameter appellierte an die Gastwirte, sich in allen Zweifelsfragen ans Rathaus zu wenden. Sie machte aber auch klar, dass man dort an Gema-Gebühren oder gesetzlichen Vorgaben nichts ändern kann.

© SZ vom 09.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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