Fürstenfeldbruck:Wie kontrolliert man 3 G im Nahverkehr?

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Eine Maskenpflicht in Bussen gibt es schon lange in der Corona-Zeit, nun kommt noch 3 G hinzu. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Busunternehmen und Landratsamt sind sich einig: Die Einhaltung der neuen Regeln durchzusetzen, wird schwierig

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Im öffentlichen Nahverkehr gilt ab Mittwoch die 3-G-Regel. Mitfahren darf nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Die Einhaltung dieser Maßgabe in den MVV-Bussen im Landkreis ist aber kaum durchzusetzen. Allenfalls Stichproben sind möglich, sagt Hermann Seifert, Leiter der ÖPNV-Stabsstelle im Landratsamt. Der Busunternehmer Wolfgang Riedlinger warnt vor einem "Dienstleistungschaos".

Auf der Homepage des MVV, der für Busse und S-Bahnen im Landkreis zuständig ist, heißt es, die Einhaltung der Regel werde "stichprobenhaft" kontrolliert. Schnelltests seien für den Nachweis ausreichend und Schüler von der 3-G-Regel ausgenommen. Die Bahn AG bereite sich auf die Umsetzung vor, erklärte eine Sprecherin, ohne Details zu verraten.

Bundestag und Bundesrat haben die neue Regel vergangene Woche beschlossen. Sie gilt zusätzlich zur Pflicht, eine FFP-2-Maske zu tragen. Allerdings gibt es gar kein Personal um die Einhaltung bei Hunderten Busfahrten allein im Landkreis flächendeckend durchzusetzen. "Wir haben weder die Leute, noch die Kompetenz", sagt Seifert. So dürfen MVV-Kontrolleure von niemandem einen Ausweis verlangen, das darf nur die Polizei. Unklar sei auch, welche Handhabe Kontrolleure hätten, wenn jemand sich weigert, einen Nachweis vorzulegen, sagt Seifert. Einen "Schnellschuss der Politik", der administrativ gar nicht umzusetzen sei, mit einer Vorlaufzeit, die keine sei, rügt Wolfgang Riedlinger, Geschäftsführer von Busverkehr Südbayern (BSB). "Die erneute Untätigkeit der Politik in den Sommermonaten, wo aus Wahlkampfgründen nicht darüber gesprochen wurde, wird jetzt auf dem Rücken der Betriebe ausgetragen", kritisiert er. Das Unternehmen verfügt über 62 Busse und beschäftigt 110 Fahrer, die in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau sowie am Flughafen unterwegs sind.

Zur 3-G-Regel für Fahrgäste kommt für Busunternehmer noch die 3-G-Regel für ihre Beschäftigten. "Wir sind verpflichtet, den Impfstatus täglich zu erheben, dürfen das aber aus Gründen des Datenschutzes gar nicht, sondern bewegen uns in einem Graubereich", erzählt Riedlinger. Er schätzt, dass etwa ein Viertel seiner Mitarbeiter nicht geimpft ist. Besonders die Fahrer aus Osteuropa wollten nicht, weder Gespräche noch das Angebot, dass der Betriebsarzt die Impfung vornehmen würde, hätten gefruchtet. Das Resultat sei, dass sich immer mehr dieser Impfgegner unter den Fahrern krank meldeten. "Das passiert schon permanent und es gibt inzwischen eine explosive Häufung", berichtet er. Wenn zehn bis 15 seiner Fahrer gleichzeitig auf diese Weise ausfielen, sei der Betrieb nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Sowohl Seifert als auch Riedlinger fürchten, dass die neue 3-G-Regel das Konfliktpotenzial in den Bussen noch verschärft. Schon bisher gab es jede Menge Ärger mit Maskenverweigerern. "Die ticken einfach anders, reagieren in der Regel mit verbaler oder körperlicher Gewalt und flippen einfach aus", erzählt der Busunternehmer.

Im bislang schlimmsten Fall habe ein Mann mit dem Fuß die Trennscheibe zum Fahrer eingetreten. Der Mitarbeiter habe dabei Schnittverletzungen erlitten und musste im Krankenhaus behandelt werden, sagt Riedlinger. Der Fahrer habe inzwischen gekündigt, weil er der psychischen Belastung nicht mehr gewachsen gewesen sei.

Die Busfahrer sind angewiesen, die automatische Ansage noch mal abzuspielen, wenn ein Fahrgast keine Maske trägt. Auf keinen Fall sollen sie sich auf einen Disput mit den Verweigerern einlassen, schon um sich nicht vom Geschehen auf der Straße ablenken zu lassen, sagt der ÖPNV-Beauftragte Hermann Seifert. Maskenverweigerer gar nicht erst einsteigen zu lassen, sei schwierig, weil wegen Corona nicht mehr nur die vordere Tür als Einstieg genutzt wird. Oft löse sich die Spannung dadurch, dass die Maskenverweigerer wie die meisten Fahrgäste nur zwei bis drei Stationen fahren.

Andernfalls sollen die Busfahrer anhalten und die Polizei alarmieren. Das sei bislang aber nur drei bis viermal vorgekommen, berichtet Seifert. In einem Fall resultierte daraus allerdings eine Verspätung von 20 Minuten. Riedlinger sagt, dass Maskenverweigerer in der Regel abhauen, bevor die Polizei kommt, denn der Fahrer muss die Türen öffnen, sobald das Fahrzeug anhält, sonst wäre es eine Nötigung. "Die Polizei ist mit der Lage auch überfordert", sagt Riedlinger.

© SZ vom 24.11.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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