Fürstenfeldbruck:Wenige Kontrollen zum Mindestlohn

Gewerkschaft Nahrung und Genuss kritisiert Arbeit des Zolls

Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden im Landkreis viel zu selten geahndet - vor allem im Gastgewerbe. Das bemängelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Nach Angaben der NGG kontrollierte das Hauptzollamt München im vergangenen Jahr 173 Gastro-Betriebe. Das sind lediglich vier Prozent aller Hotels und Gaststätten, für die die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Münchner Zoll zuständig ist. Allein im Kreis Fürstenfeldbruck zählt die Branche knapp 300 Betriebe. Insgesamt überprüfte das Hauptzollamt im letzten Jahr 850 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure dabei Bußgelder in Höhe von 521 000 Euro und leiteten 42 Ermittlungsverfahren ein- 31 davon im Gastgewerbe. Diese Bilanz geht aus einer aktuellen Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) an das für den Zoll zuständige Bundesfinanzministerium hervor, die der NGG vorliegt.

Geschäftsführer Mustafa Öz nennt die Zahlen "alarmierend". "Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus." 31 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei nur 173 geprüften Betrieben zeigten, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch sei. Der Zoll müsse seine Kontrollen auch im Kreis Fürstenfeldbruck nun dringend ausweiten, fordert Öz. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier. "Je stärker der Zoll kontrolliert, umso mehr steigt das Risiko für Arbeitgeber, bei Tricksereien erwischt zu werden."

© SZ vom 12.06.2017 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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