Fürstenfeldbruck:Videoschalte in den Stadtrat

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So weit im Saal verteilt müssen die Brucker Stadträte nicht mehr tagen, wenn sie auch von zuhause aus an Sitzungen teilnehmen können. (Foto: Stefan Salger/oh)

BBV und ÖDP fordern Voraussetzungen für Hybridsitzungen

Von stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Die Kreisstadt soll durch die Änderung der Geschäftsordnung die Weichen für "Hybridsitzungen" stellen, bei denen sich Stadträte online zu Sitzungen zuschalten können. Das fordern Alexa Zierl (ÖDP) und Christian Götz (BBV) in einem gemeinsamen Antrag. Bereits Ende Januar hatte der Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen, die zuständigen Stellen im Freistaat aufzufordern, die Gemeindeordnung dahingehend zu erweitern, dass Stadtratsmitglieder an Sitzungen nicht nur im Sitzungssaal, sondern auch per Videokonferenz-Technik teilnehmen können.

Das war bislang nicht erlaubt. Schneller als gedacht, sagten Zierl und Götz, habe der bayerische Landtag die Gemeindeordnung um den Artikel 47 a ergänzt und den Kommunen die Entscheidung ermöglicht: "Gemeinderatsmitglieder können an den Sitzungen des Gemeinderats mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen, soweit der Gemeinderat dies in der Geschäftsordnung zugelassen hat."

Artikel 47 a lässt der Kreisstadt Spielraum in der Ausgestaltung: Es können sich einzelne Stadtratsmitglieder online zuschalten oder alle, nur der Oberbürgermeister oder sein Stellvertreter oder seine Stellvertreterin muss zwingend im Sitzungssaal anwesend sein, damit dort auch Personen ohne Internetanschluss die Sitzungen verfolgen können. Erste Gemeinden wie Icking im Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen haben ihre Geschäftsordnung bereits angepasst, andere wie Haimhausen im Landkreis Dachau bereiten eine solche Änderung gerade vor.

Zierl und Götz verweisen auf die Gesetzesbegründung, die eine entsprechende Regelung nicht nur in Pandemiezeiten zulässt, sondern auch explizit das Ziel betont, mit der Möglichkeit zur Teilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung "die Vereinbarkeit des kommunalen Ehrenamtes mit Familie und Beruf zu verbessern". Nicht geeignet sind Hybridsitzungen beispielsweise für Wahlgänge. Der neue Artikel 47 a der Gemeindeordnung ist vorerst bis Ende 2022 befristet, um Hybridsitzungen zu erproben. Zierl und Götz plädieren dafür, bei der bereits beschlossenen Einrichtung des Stadtrat-Livestreams darauf zu achten, dass die gewählte Technik mit Hybridsitzungen kompatibel ist.

© SZ vom 31.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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