Fürstenfeldbruck:Verunsicherte Gastronomen

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Stadt will kontrollieren, ob größere Veranstaltungen durch die jeweilige Konzession abgedeckt sind. Mancher geißelt das als unnötige Bürokratie

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Hätte die Stadt nicht einfach "die Füße stillhalten können" statt auf eine Regelung zu drängen, die allen Seiten nur mehr Arbeit beschert, aber kaum etwas bewirkt? Auf solche Fragen stößt man zurzeit häufiger bei Fürstenfeldbrucker Gastwirten. Es geht um einen im Dezember verschickten Brief, in dem die Stadtverwaltung 20 Gastronomen nahelegt, sich auf jährlich zwölf Veranstaltungen zu beschränken, sofern diese nicht durch die eigene Konzession abgedeckt sind. Zudem werden Kontrollen angekündigt. Das alles geht auf einen Stadtratsbeschluss von 2005 zurück und ist so auch rechtlich wasserdicht. Das bestreiten die Gastwirte gar nicht. Aber einige von ihnen fühlen sich nun unter Druck gesetzt.

So wie Regina Mühltaler, die gemeinsam mit Michael Wilke jungen Musikern in ihrem Musik-Pub Gelegenheit für Auftritte gibt. Dafür wurde sie in der Szene gefeiert, fehlt es doch nach dem Eindruck vieler Brucker an solchen Kneipen. "Endlich ist in Bruck mal was los, endlich nimmt das mal jemand in die Hand und setzt der abendlichen Abwanderung nach München etwas entgegen." Mit solchen Worten wurde das Engagement gelobt.

Das Problem: Für die Spielothek nebenan hat Regina Mühltaler eine entsprechende Konzession, für Jeaneys Live Music Pub an der Münchner Straße aber nur eine Schankerlaubnis. Bewirten darf sie also, Bands aber dürften streng genommen nur an zwölf Abenden pro Jahr auftreten - bei zwei Live-Gigs an jedem Wochenende wäre dieses Kontingent bereits nach ein paar Wochen ausgeschöpft. Entsprechend konsterniert ist die Geschäftsführerin nun. Der Brief habe sie getroffen "wie ein Schlag ins Gesicht", räumt sie ein. Ein paar Tage später stand sie im Gewerbeamt auf der Matte. Dort sei ihr mitgeteilt worden, dass sie sich keine großen Sorgen machen müsse und lediglich die Konzession umgeschrieben werden muss. Die Bewilligung ihres Antrags liegt Regina Mühltaler noch nicht vor. Deshalb sieht sie sich zurzeit in einer Grauzone, in einer Art Schwebezustand". Sie fragt sich, warum die Stadt da etwas verändern will, was doch in den Jahren seit der Beschlussfassung in Bruck offenbar problemlos geklappt habe. Noch deutlicher wird Beate König vom Café Zentral an der Augsburger Straße, das als "Schank- und Speisewirtschaft" eingestuft ist: Der im Juni 2015 in Kraft getretenen Passus des einschlägigen Gesetzes lasse den Städten und Gemeinden Spielraum, ob sie überhaupt etwas regeln wollen. Dort heißt es: "Die Gemeinden können durch Verordnung ..." Für Beate König sind die angekündigten Kontrollen der städtischen Auflagen lediglich zusätzliche Bürokratie und "eine weitere unsinnige Bevormundung". Für sie bedeute es, dass sie nun ganz genau die Zahl der Liveauftritte im Auge haben müsse. "Ich zahle für Musik schon an die Gema, muss bei Liveauftritten Künstlersozialabgabe entrichten. Und jetzt brauche ich also auch noch eine andere Konzession", schimpft sie. "Da wiehert mal wieder der Amtsschimmel, warum gräbt die Stadt denn das jetzt aus?" Letztens wollte sie eine Karaoke-Veranstaltung anmelden. Da sei ihr vom Amt beschieden worden, dass es zwar keiner Genehmigung bedürfe, sie nächstes Mal aber bitte schön das entsprechende Formular vollständig und richtig ausfüllen solle. Und in den Unterlagen habe sie gelesen, dass man unter Umständen einen Lärmschutzbeauftragten und einen Jugendschutzbeauftragten benennen müsse, jeweils "vor Ort und nüchtern". "Und wenn ich jetzt auf eine Konzession als Musik-Bar umstelle, kann es nicht sein, dass ich dann wiederum beim Verkauf von Speisen eingeschränkt werde?"

Zweiter Bürgermeister Erich Raff (CSU) versucht, solche Befürchtungen und Emotionen zu dämpfen und versichert: "Wir wollen nichts einschränken." Es gehe lediglich darum, "Wildwuchs einzudämmen" - so wie er in Einzelfällen durchaus vorgekommen sei. Die Verwaltung werde alle Anträge auf Konzessionsänderung sehr wohlwollend prüfen - eine möglichst vielseitige Kulturszene solle gefördert werden. Ob eine Gaststätte die Konzession für eine andere Sparte erhält, hängt nach Worten des Stadtjuristen Christian Kieser unter anderem von der Umgebungsbebauung und den Lärmemissionen ab. Verhindert werden soll beispielsweise, dass aus einer Wirtschaft inmitten von Wohnbebauung eine dort gar nicht genehmigungsfähige Diskothek wird. Stehen auch keine Belange beispielsweise des Brandschutzes entgegen, dann stehe einer Änderung der Konzession nichts im Weg. Als Beleg nennt er den Swingerklub Burg Ibiza, der früher ein "normales" Ausflugslokal war.

© SZ vom 15.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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