Fürstenfeldbruck:Unzulässiger Tiertransport

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Metzgermeister akzeptiert Bußgeld - er soll ein verletztes Rind verladen haben

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

In Zukunft wird er wohl noch genauer hinschauen: Der 41 Jahre alte Metzgermeister aus dem westlichen Landkreis, der ein Unternehmen für Tiertransporte betreibt und nun 1000 Euro Geldbuße zahlen muss, weil er im Vorjahr beim Schlachthof München ein Rind mit gebrochener Schulter abgeliefert hat. Laut Gesetz hätte er das Tier so nicht mehr transportieren dürfen, weshalb ihm die Staatsanwaltschaft bereits einen Strafbefehl geschickt hatte. Dem hatte der Unternehmer widersprochen, so dass am Mittwoch vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verhandelt wurde. Am Ende willigte der 41-Jährige in den ursprünglichen Vorschlag der Staatsanwältin ein und akzeptierte doch noch die 1000 Euro als Strafe. Im Gegenzug wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt und der Angeklagte bekommt keinen Eintrag ins Führungszeugnis.

Genau so war das Landwirte-Ehepaar, von dem das Tier stammte, bereits verfahren; die Bauern aus dem westlichen Landkreis hatten beim Einladen der 31 Tiere mitgeholfen und sind deshalb nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ebenfalls mitverantwortlich dafür, dass einem Lebewesen unnötiges Leid zugefügt worden sei. Im Unterschied zum Angeklagten hatte das Paar die Geldbuße sofort akzeptiert und hat längst bezahlt - ganz ohne Gerichtsverhandlung.

Dem 41-Jährigen indes geht es offenbar um sein Ansehen. Ihm scheint wichtig, den Prozessbeteiligten klar zu machen, dass er kein herzloser Tierquäler ist. Er weist darauf hin, dass er damals sofort einen Veterinär verständigt hatte, als ihm das Rind mit der gebrochenen Schulter beim Aussteigen aufgefallen war; der habe das Tier rasch von seinem Leid erlöst - genau so, wie es die Vorschriften verlangen würden. "Ich verdiene 20 Euro pro Bullen. Für 20 Euro würde ich das nicht in Kauf nehmen", sagt er und spielt damit auf das Missverhältnis zwischen seinem Verdienst und dem Risiko eines Bußgeldes an. Bei ganz gravierenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz droht im schlimmsten Fall sogar ein lebenslanges Berufsverbot.

Der Angeklagte unterstreicht außerdem die Offensichtlichkeit einer solchen Fraktur: "So eine Verletzung, dass die Schulter gebrochen ist, das sieht man. Auch wenn man nicht vom Fach ist." Mit allen Details beschreibt er dem Vorsitzenden Richter und der Staatsanwältin, wie das Einladen der Rinder abläuft: Der Landwirt steht in der Box und treibt dem 41-Jährigen jeweils ein bis zwei Tiere zu. Die treibt der Angeklagte dann den etwa 40 Meter langen Gang durch den Stall. Wie der Unternehmer erläutert, sind die Tiere etwa 90 Zentimeter breit, der Gang einen Meter. Am Ende des Ganges warten der zweistöckige Transporter und die Landwirtin, die aufpasst, dass die Tiere nicht wieder ausbüxen. Das Treiben durch den Gang dauere schon ein, zwei Minuten, jedenfalls lange genug, um so eine gravierende Verletzung ausschließen zu können, versichert der 41-Jährige. Wie er berichtet, bringt er jede Woche rund 200 Tiere nach München in den Schlachthof. Das beteiligte Landwirte-Ehepaar sei "ein ziemlich guter Kunde".

Als der Angeklagte verneint, jedes einzelne Tier vor dem Einsteigen extra begutachtet zu haben, erklärt ihm der Vorsitzende Richter Johann Steigmayer, dass er dann schon einmal fahrlässig gehandelt habe. Der Richter gibt zu Bedenken, dass die anderen Beteiligten ihre Geldbuße samt Verfahrenseinstellung akzeptiert haben. Und dass Untersuchungen zufolge die Verletzung an der Schulter schon mehrere Wochen alt gewesen sein müsse. "Es kann schon sein, dass das nur angebrochen war" und der Durchbruch dann erst beim Transport erfolgt sei. Dennoch rät er dem Angeklagten eindringlich, das freundliche Angebot der Staatsanwältin anzunehmen. Die bietet "ausnahmsweise" nach der Aussage des Angeklagten erneut an, das Verfahren einzustellen. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt stimmt der 41-Jährige dann doch noch zu.

© SZ vom 04.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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