Fürstenfeldbruck:Unterstützung steigt um vier Euro

Der Landkreis Fürstenfeldbruck gewährt Senioren nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und daher nicht vollständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, im Rahmen der Grundsicherung und der Sozialhilfe finanzielle Unterstützung. Die Höhe der Leistungen wird nach Regelbedarfen bemessen, die sich insbesondere aus Unterkunftskosten und den Regelsätzen errechnen. Bereits 2017 hatte der Kreistag beschlossen, dass in Abweichung von den bundeseinheitlichen Regelsätzen für den Landkreis Fürstenfeldbruck höhere örtliche Regelsätze gelten sollen. Grund hierfür sind die vergleichsweise hohen Lebensunterhaltskosten im Ballungsraum München. Daher wurden die bundeseinheitlichen Regelsätze für den Landkreis Fürstenfeldbruck ab dem 1. Januar 2021 aufgestockt. Beispielsweise erhalten Volljährige, die nicht in einer Partnerschaft leben und somit der Regelbedarfsstufe 1 angehören, nun monatlich 23 Euro mehr und werden somit durch einen Betrag von 469 Euro pro Monat unterstützt. Nach den gesetzlichen Vorschriften werden die Regelsätze jährlich zum 1. Januar angepasst. Zu Beginn des nächsten Jahres werden die Regelbedarfsstufen bundesweit jeweils um 0,76 Prozent steigen. Von dieser Erhöhung werden dann auch die Betroffenen im Landkreis Fürstenfeldbruck vollumfänglich profitieren. In der Regelbedarfsstufe 1 wird dadurch ab dem 1. Januar 2022 der Betrag von 469 auf 473 Euro steigen.

© SZ vom 06.10.2021 / krom - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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