Fürstenfeldbruck:Unterkunft für junge Obdachlose

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Kreistag bewilligt Geld für eine Einrichtung mit bis zu sechs Plätzen

Von Gerhard Eisenkolb, Fürstenfeldbruck

Zwischen 150 und 200 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren sind in den Jahren 2014 und 2015 im Landkreis von Obdachlosigkeit betroffen gewesen. Dies ergab eine Erhebung der Caritas, in deren Auswertung darauf hingewiesen wird, dass junge Menschen inzwischen zu der am stärksten von Armut betroffenen Gruppe in der Gesellschaft gehören. Wie es heißt, habe die Schwierigkeit, eine Wohnung zu finden, für 18- bis 27-Jährige drastisch zugenommen. Sozialexperten sprechen bei diesem Personenkreis von versteckter Obdachlosigkeit, weil viele der Betroffenen ihre Wohnungslosigkeit umgehen, indem sie unter schwierigen Verhältnissen irgendwo unterkommen. Deshalb werde diese Notlage in der Öffentlichkeit auch kaum wahrgenommen. Für junge Frauen hat das oft noch die weitere Folge, dass sie sich in Abhängigkeitsverhältnisse begeben.

Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung daraus Konsequenzen gezogen und die Einrichtung einer Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit bei jungen Erwachsenen beschlossen. Zur Umsetzung des Beschlusses soll eine Kooperationsvereinbarung mit der Caritas ausgearbeitet werden. Zudem wurde beschlossen, im kommenden Jahr eine Unterkunft mit vier bis sechs Plätzen für wohnungslose junge Erwachsene zu schaffen. Für die Finanzierung des Personals und der Unterkunft stellt der Kreistag in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils Mittel in Höhe von 250 000 Euro zur Verfügung.

Seit drei Jahren beschäftigt sich ein Arbeitskreis aus Vertretern der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege, der Kommunen und des Landratsamts mit der Obdachlosigkeit junger Erwachsener. Aus diesen Diskussionen ergab sich der Auftrag an die Caritas, ein Konzept zur Verhinderung von Obdachlosigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erstellen. Berichtet wird auch von einer steigenden Zahl von Minderjährigen ohne Unterkunft. Diese werden vom Jugendamt betreut, sofern deren Notlage dort bekannt ist. Bisher erfasst das Jugendamt laut Landkreisverwaltung nicht, wie groß der Kreis obdachloser Minderjähriger ist.

© SZ vom 12.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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