Fürstenfeldbruck:Unfallursache Handy

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Amtsrichter verhängt 2400 Euro gegen 39-jährige Verursacherin

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Weil sie bei einer Fahrt auf der B 471 im Vorjahr einen Frontalzusammenstoß verursacht hat, ist eine 39 Jahre alte Münchnerin wegen fahrlässiger Körperverletzung vom Amtsgericht zu 2400 Euro Geldstrafe und einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Bei der Kollision zwischen Schöngeising und Fürstenfeldbruck wurden zwei Verkehrsteilnehmer und die Angeklagte teils schwer verletzt. Unfallursache war vermutlich ein Telefonat der Fitnesstrainerin.

Ende Oktober vergangenen Jahres fuhr die Münchnerin mit ihrem BMW von Schöngeising Richtung Fürstenfeldbruck. Als sie, wie mehrere Augenzeugen berichteten, allmählich immer weiter auf die Gegenfahrbahn geriet. Das Fahrzeug der 39-Jährigen touchierte den Seitenspiegel des ersten entgegenkommenden Wagens, mit dem zweiten kollidierte es frontal. Dessen Fahrer, damals 25 Jahre alt , war im Auto eingeklemmt. Er wurde mit erheblichen Verletzungen mit dem Hubschrauber in die Unfallklinik nach Murnau geflogen, mehrmals operiert und musste einige Monate im Rollstuhl sitzen. Bis zum heutigen Tag ist er auf Krücken angewiesen. Die Fahrerin des ersten Wagens erlitt einen Schock, die Angeklagte einen Kreuzbandriss und ein Schädel-Hirn-Trauma. "Die Verletzungen der Beteiligten waren so gravierend, dass man mit ihrem Ableben rechnen musste", betonte Richter Johann Steigmayer in der Sitzung.

"Mir tut es wirklich leid, dass ich einen anderen Menschen verletzt habe", beteuerte die Angeklagte. Wie ihr Verteidiger betonte, hat sie sich bei den Unfallopfern entschuldigt. Zudem habe der Unfall auch für seine Mandantin gravierende Folgen gehabt. Da sie zeitweise nicht mehr so leistungsfähig war, verlor sie ihren Job. Für das Gutachten , Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten, die Geldstrafe sowie die Leasingraten für den BMW, die sie noch ein halbes Jahr weiterzahlen musste, werde sie insgesamt etwa 25 000 Euro ausgeben müssen, rechnete er dem Richter vor. Der interessierte sich jedoch mehr für die Unfallursache. Sie könne sich an nichts mehr erinnern, erklärte die bis dato völlig unbescholtene Angeklagte. Steigmayer verwies auf das allmähliche Abkommen auf die Gegenspur. Das lasse Sekundenschlaf oder ein Telefonat vermuten. Ersteres ist angesichts der Uhrzeit - der Unfall passierte um die Mittagszeit - eher unwahrscheinlich. "Ich glaube schon", antwortete die 39-Jährige auf die Frage des Richters, ob sie damals vielleicht telefoniert habe.

Im Unterschied zu dem Strafbefehl über 120 Tagessätze, dem die Angeklagte widersprochen hatte, beantragte der Staatsanwalt nun 90 Tagessätze zu je 35 Euro, der Verteidiger 50 Tagessätze. Der Vorsitzende blieb mit seinem Urteil (80 Tagessätze zu je 30 Euro) in der Mitte. "Es hätte auch tödlich für alle Verkehrsteilnehmer enden können", hob er in seiner Begründung noch einmal hervor, wie glimpflich der Unfall letztlich endete.

© SZ vom 19.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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