Fürstenfeldbruck:Unerlaubter Waffenbesitz

Lesezeit: 1 min

Amtsgericht verurteilt Angeklagten zu Bewährungsstrafe

Von Florian J. Haamann, Fürstenfeldbruck

Am Ende fällt die Strafe für den Angeklagten relativ gering aus: Wegen unerlaubtem Besitz mehrerer Pistolen, anderer Waffen und einer Menge Munition wird er zu sieben Monaten auf Bewährung und 100 Stunden sozialer Arbeit verurteilt. Dabei sind die Anschuldigungen, wegen deren er am Montag vor dem Brucker Amtsgericht steht, wesentlich massiver: Zweimal soll er einen 53-jährigen Germeringer erpresst haben. Doch vor Gericht erklärt das mutmaßliche Opfer nur, dass es nie bedroht worden sei.

Bei der Polizei hatte der Mann noch erklärt, der Angeklagte habe ihn 2014 am Germeringer See mit einer Waffe bedroht und ihm befohlen, sich auszuziehen. Zur Untermauerung seiner Drohung soll er in einen Baum geschossen haben. Im Zeugenstand erklärt der angeblich Geschädigte nun, dass das nicht stimme. Als Richter Johann Steigmayer ihn mit seiner Polizeiaussage konfrontiert, sagt der Mann, er sei damals wohl betrunken gewesen. Ähnlich verhält es sich mit dem zweiten Anklagepunkt: Im Januar 2015 soll der Angeklagte vom Opfer 50 Euro verlangt haben, verbunden mit der Drohung, ihn zu verprügeln oder zu erschießen, wenn er der Forderung nicht nachkomme. Auch dazu erklärt der Zeuge nur, dass er bei der Aussage wohl betrunken gewesen sei. Klar wird nur, dass der Angeklagte dem Zeugen über Jahre hinweg regelmäßig Geld geben und ihm nach einem Umzug einen Teil der Einrichtung bezahlt hat. Ob es damals feste Vereinbarungen über die Rückzahlung oder nur unverbindliche Ansagen des Zeugen gegeben hat, kann nicht endgültig geklärt werden. Konkret zurückgefordert oder gar persönlich gedroht, habe der Angeklagte ihm nie, erzählt der Zeuge. Dessen Freundin wiederum betont, dass es sehr wohl Drohungen gegeben habe. Dennoch einigen sich Anwalt, Staatsanwältin und Richter darauf, die beiden Anklagepunkte fallen zu lassen.

Nicht vom Tisch sind damit allerdings die zahlreichen Waffen, die die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung im Zuge der Anschuldigungen gefunden hat. Der Angeklagte beteuert zwar, nichts davon gewusst zu haben und dass die Waffen noch von seinem verstorbenen Vater stammen. Allerdings schildert ein Polizist, der bei der Durchsuchung dabei war, dass der Angeklagte durchaus wusste, dass es die Waffen gibt und wo sie lagern. Aufgrund des enormen Gefahrenpotenzials, dass von den Waffen ausgegangen ist, verhängt Richter Steigmayer eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten.

© SZ vom 19.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: