Fürstenfeldbruck:Umstrittene Miet-Regelung

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Chef der Kester-Haeusler-Stiftung reicht Verfassungsbeschwerde ein

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der in Fürstenfeldbruck ansässigen Kester-Haeusler-Stiftung und wissenschaftlicher Leiter ihrer Rechtsinstitute, hält die Änderungen im Mietrecht durch das am 27. März vom Bundestag beschlossene Covid-19-Pandemie-Gesetz für verfassungswidrig. Er hat Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Sowohl private Vermieter als auch Mieter seien mit unzähligen offenen Fragen an die Stiftung herangetreten, die vor allem auf Betreuungs- sowie Erbrecht spezialisiert ist, heißt es in einer Mitteilung der Stiftung. In seiner Verfassungsbeschwerde rügt Thieler unter anderem die Verletzung des in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Gebots der Gleichbehandlung: "Warum werden Vermieter und Mieter nicht gleich behandelt? Warum wird nicht auf die Zahlungsfähigkeit, sondern nur auf die Covid-19-Pandemie abgestellt?" Das Gesetz schädige Vermieter, die nur eine oder zwei Wohnungen haben und die Erträge zum Lebensunterhalt benötigen. Dem Vermieterverein zufolge trifft dies auf etwa 30 Prozent der Vermieter zu. Auch für Mieter sei das Gesetz keine nachhaltige Unterstützung, "weil sie innerhalb von 24 Monaten die rückständigen Mieten mit zusätzlich vier Prozent Zinsen bezahlen müssen". Über eine Erhöhung und Erweiterung der staatlichen Wohngeldzuschüsse hätte der Staat in Notfällen den Mietausfall übernehmen können, oder auch durch Mietbürgschaften. Offen ist laut Thieler die Frage, ob Mieter zunächst eigenes Vermögen auflösen müssen. Es gebe Verunsicherung darüber, wie sie eine Zahlungsunfähigkeit nachweisen müssen.

Thieler stellt die grundsätzliche Frage, ob das Infektionsschutzgesetz mit seinen Regelungen zum Mietrecht überhaupt als Rechtsgrundlage dienen kann im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. Der in Gräfelfing wohnende Rechtsanwalt, der unter anderem auf Miet- und Pachtrecht sowie Wohnraummietrecht spezialisiert ist, rechnet damit, dass das Bundesverfassungsgericht noch in dieser Woche eine Entscheidung fällen werde, "vor allem, um eine Kündigungswelle von Gewerberaummietverträgen zu verhindern."

© SZ vom 08.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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