Fürstenfeldbruck:Teure Autofahrt

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Amtsrichter verurteilt 39-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 32 000 Euro

32 000 Euro ist viel Geld für "eine kleine Runde" mit dem Ferrari. Dennoch muss ein 39-Jähriger aus dem Landkreis die Summe nun zahlen. Die Geldstrafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ergibt sich aus der Anzahl der Tagessätze - in diesem Fall 160, da der Mann einschlägig vorbestraft ist - und der Höhe des Tagessatzes, hier: 200 Euro. Der Tagessatz ist das Nettoeinkommen, das jemand pro Tag zur Verfügung hat. Ein Tagessatz von 200 Euro macht pro Monat 6000 Euro netto. Für einen angestellten Gebäudereiniger wie den 39-Jährigen ein unglaublich hohes Einkommen. Doch ein Richter am Amtsgericht schätzte es so nach einer aufwendigen Verhandlung, für die er auch selbst Ermittlungen angestellt hatte.

Dass der Angeklagte im April beim Autofahren durch eine Ortschaft im westlichen Landkreis von der Polizei erwischt worden war, räumte dieser vor Gericht von vorneherein ein. In der Verhandlung sollte es in erster Linie um die Einkommensverhältnisse des 39-Jährigen gehen. "Ich bin angestellter Gebäudereiniger in der Firma meines Sohnes", ebenso wie seine Frau. Ihr Nettoeinkommen gab er mit jeweils 1200 Euro an. Wie man bei diesem Verdienst mehrere teure Autos vor der Tür stehen habe könne, wollte Richter Johann Steigmayer wissen. Der Richter zückte sein Smartphone und zeigte den Prozessbeteiligten Fotos von einem goldenen und einem roten Ferrari, einem Audi A 8, einem Hummer und einem BMW, die er auf dem Parkplatz des 39-Jährigen aufgenommen habe. Den Hummer fahre seine Mutter, eine Rentnerin, die anderen Autos seien von seinem 19 Jahre alten Sohn beziehungsweise dessen Firma, deren alleiniger Gesellschafter dieser sei, gab der Angeklagte zur Antwort.

Ein Mitarbeiter der Putzfirma erklärte, dass der Sohn des Angeklagten sein Chef sei. Bei seiner polizeilichen Vernehmung im Juni hatte das noch ganz anders geklungen, wie ihm der Richter jetzt vorhielt. Der Mitarbeiter, ein Verwandter des Angeklagten, blieb jedoch zunächst bei dieser Aussage: "Ich habe den Angeklagten nie als Chef wahrgenommen." Aber nach fast einer Stunde voll bohrender Fragen räumte er ein: "Das Geld gibt der Angeklagte, die ganze Zeit."

Daneben hatte die Befragung auch ergeben, dass der 39-Jährige immer in der Firma in seinem Büro war, wenn der Zeuge dorthin kam. "Zusammengefasst, Sie gehen davon aus, dass der Sohn der Chef ist, weil es Ihnen so gesagt wurde", doch tatsächliche Anzeichen gebe es eigentlich nicht, resümierte Richter Steigmayer.

Der Geschäftsführer des größeren Firmensitzes (wie sich im Verhandlungsverlauf herausstellte, gibt es zwei Firmen mit etwa 110 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro) schilderte, dass er und der Sohn des Angeklagten in den beiden Firmensitzen in Planegg und Kaufbeuren praktisch die gleiche Arbeit machten. Weshalb er alleine Geschäftsführer ist, konnte er nicht sagen. Und er schien sehr überrascht, fast schon geschockt, als der Richter ihn fragte: "Dass der Sohn des Angeklagten keinen Schulabschluss hat, wissen Sie?"

Befragt zur Rolle des Angeklagten antwortete er ausweichend. Er arbeite in Kaufbeuren und wisse nichts über die Situation in Planegg. Allerdings erklärte er zu seiner Arbeitsweise: "Ich bespreche es mit dem Sohn, der Sohn holt sich Hilfe von seinem Vater."

Nach diesen Schilderungen hielt die Staatsanwältin das angegebene Gehalt von 1200 Euro und den sich daraus ergebenden Tagessatz, 40 Euro, für zu niedrig. Sie beantragte 160 Tagessätze zu je 100 Euro und sechs bis acht Monate Führerscheinsperre. "Dass er einem Familienmitglied hilft, ist okay", hob der Verteidiger hervor und bat, auf die Sperre zu verzichten. In diesem Punkt folgte ihm der Richter, bei der Festlegung der Geldstrafe ging er allerdings weit über den Antrag der Staatsanwältin hinaus.

© SZ vom 04.10.2016 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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