Fürstenfeldbruck:Strengere Coronaregeln

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Corona-Tests rücken wieder in den Mittelpunkt, steigt die Inzidenz im Landkreis weiter an (Foto: Carmen Voxbrunner)

Steigt die Inzidenz weiter, müssen Ungeimpfte wohl häufiger testen

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Der Landkreis steuert bei der Inzidenz auf die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner im Landkreis in den zurückliegenden sieben Tagen zu, die der Nachbarlandkreis Dachau bereits am Sonntag überschritten hat. In Bayern steht vor allem dieser Schwellenwert im Blickpunkt. Unabhängig davon wird allerdings der Präsenzunterricht in Schulen nach den Ferien bis zu einem Wert von 165 fortgeführt.

Bereits das Erreichen der Inzidenz von 35 hat Konsequenzen, die im Landkreis aber keine Rolle spielen. So sind dann keine großen, grenzüberschreitenden Sport- oder Kulturveranstaltungen mit internationaler Ausrichtung mehr erlaubt. Am 23. August wird der Erlass einer neuen Verordnung erwartet. Die dürfte nach Einschätzung des Landratsamts eben jenen Wert von 35 stärker in den Blick nehmen. Bei höheren Inzidenzen dürften vor allem Personen, die nicht geimpft oder genesen sind und dies belegen, in Innenräumen einer strengeren Testpflicht unterzogen werden. Im Landratsamt rechnet man also mit der Überarbeitung der geltenden Regeln, die bis heute von Inzidenz 50 an gelten.

Bei einer Überschreitung dieses Schwellenwerts an mindestens drei Tagen in Folge treten bislang am übernächsten Tag Verschärfungen in Kraft. Ein Auszug aus dem Regelwerk (Inzidenz 50): Der gemeinsame Aufenthalt mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich Angehörigen zweier weiterer Hausstände ist erlaubt, sofern maximal zehn Personen zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren bleiben ebenso unberücksichtigt wie Geimpfte und Genesene. Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, zwischen Ehe- oder Lebenspartnern stattfinden, bleiben unberührt. In Heimen für Senioren oder behinderte Menschen müssen Besucher einen der 3G-Nachweise (vollständig geimpft, genesen, getestet) vorlegen. Ungeimpfte Gäste in Restaurants benötigen ein negatives Testergebnis, wenn sie aus mehreren Hausständen stammen und an einem Tisch sitzen. Ungeimpfte Gäste in Hotels oder auf Campingplätzen benötigen alle 48 Stunden einen negativen Corona-Test.

3G gilt auch für jede Art von Sport ohne Personenbegrenzung. Ohne Testnachweis ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Zulässig bleiben Veranstaltungen bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel, einschließlich geimpfter oder genesener Personen. Teilnehmer müssen einen negativen Test vorweisen. Geimpfte und Genesene sind hiervon befreit

Details gibt es unter www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

© SZ vom 18.08.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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