Fürstenfeldbruck:Sportpiloten können durchstarten

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Das Luftamt verlängert wider Erwarten die Genehmigung für die Rollbahn im Brucker Fliegerhorst.

Wolfgang Krause

Die Bundeswehr-Sportpiloten dürfen auf dem Militärgelände des Brucker Fliegerhorstes weiter starten und landen. Das Luftamt Süd verlängerte die ursprünglich bis zum gestrigen Montag befristete Fluggenehmigung des Vereins um drei Monate. Die Maisacher Bürgerinitiative Fluglärm fürchtet, dass es nicht dabei bleibt und ein neuer Sonderlandeplatz in Fürstenfeldbruck entsteht. Dies wäre laut einem Schreiben des bayerischen Wirtschaftsministeriums ohne Änderung des Landesentwicklungsprogramms möglich.

Ohne Unterbrechung weiter nutzen dürfen die Sportpiloten der Bundeswehr die Landebahn in Fürstenfeldbruck. Foto: Günther Reger (Foto: Günther Reger)

In Maisach war man fest davon ausgegangen, dass die Bundeswehr-Sportflieger das Feld am 31. Januar räumen müssen. Der Gemeinderat hatte deshalb im Sommer 2010 darauf verzichtet, den befristeten Genehmigungsbescheid der Regierung von Oberbayern anzufechten. Eine Verlängerung, war damals die einhellige Meinung, wäre nur mit einem umfangreichen luftrechtlichen Verfahren mit Raumordnung und Umweltverträglichkeitsprüfung möglich. Im Luftamt sah man das offensichtlich anders. Wie eine Sprecherin der Regierung von Oberbayern der SZ am Montag sagte, spricht "nichts dagegen", dass die Sportpiloten nun bis 30.April in Bruck fliegen.

Dass die Bundeswehr-Flugsportgruppe und die Luftrettungsstaffel Bayern innerhalb des Fliegerhorstes weiter starten dürfen, wurde stets damit begründet, dass das Ende des zivilen Flugplatzes auf der aus dem militärischen Bereich ausgegliederten Hauptlandebahn noch nicht endgültig besiegelt ist. Doch selbst wenn das Verwaltungsgericht die Klage der Betreibergesellschaft abweist, was erwartet wird, bedeutet das nach Aussage des Wirtschaftsministeriums noch nicht das Ende des Flugbetriebs im Fliegerhorst. Die Sportflieger müssten dafür ein Genehmigungsverfahren nach Paragraph sechs des Luftverkehrsgesetzes beantragen, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Bürgerinitiative Fluglärm von Ende Dezember.

Ein solcher Antrag auf einen Sonderlandeplatz liegt laut dem Ministerium noch nicht vor. Die Behörde stellt in dem Brief jedoch klar, dass dieser nicht im Widerspruch zu der am 1.Januar in Kraft getretenen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms steht. Denn darin werde lediglich ein neuer Verkehrslandeplatz in der Region München ausgeschlossen. Sonderlandeplätze oder Segelfluggelände seien auch künftig zulässig, darüber habe stets Einvernehmen zwischen dem Landtag und der Staatsregierung geherrscht.

Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm sieht die Bevölkerung deshalb von den Politikern getäuscht. "Wir wurden im Glauben gelassen, dass sich nach der Entwidmung des Flugplatzes der Fluglärm erledigt hätte", sagt ihr Vorsitzender Norman Dombo. "Jetzt ist zu befürchten, dass es noch viel schlimmer kommt." Dombo erwartet, dass den Platz auf Dauer nicht nur die Sportflieger nutzen. Wegen der längeren Landebahn könnten mehr und größere Flugzeuge starten und landen als auf dem Sonderlandeplatz in Jesenwang. Und wenn die Bundeswehr den Fliegerhorst ganz aufgeben sollte, so Dombo, sei "die Öffnung eines privaten Flugplatzes nur noch ein kleiner Schritt."

Der Gröbenzeller CSU-Landtagsabgeordnete Reinhold Bocklet dagegen verweist darauf, dass eine Öffnung des Platzes für die allgemeine Luftfahrt wegen des Landesentwicklungsprogrammes ausgeschlossen sei. Einen Flugbetrieb unter den jetzt geltenden Auflagen - 9000 Starts und Landungen, keine Platzrunden - hält er für akzeptabel: "Wer ja sagt zur Offizierschule der Luftwaffe in Bruck, der muss den Offizierschülern auch ermöglichen, dass sie ab und zu in die Luft gehen können."

© SZ vom 01.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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